Jobbörse für Studierende

Ab 1. Januar 2024 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 12,41 Euro pro Stunde.

Bitte beachte, dass wir im Sinne unserer Studierenden davon ausgehen, dass auch Aushilfstätigkeiten nicht niedriger bezahlt werden sollten. Wir behalten uns vor, Jobangebote unter 12,41 Euro abzulehnen.

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Eintrag vom 05.03.2024
Minijob auf dem Wochenmarkt (Ab sofort)
Wir suchen eine Aushilfe im Verkauf für unseren Wochenmarktstand.
Wir suchen langfristige Mithilfe! und zusammen Arbeit.



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