Jobbörse für Studierende

Ab 1. Januar 2024 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 12,41 Euro pro Stunde.

Bitte beachte, dass wir im Sinne unserer Studierenden davon ausgehen, dass auch Aushilfstätigkeiten nicht niedriger bezahlt werden sollten. Wir behalten uns vor, Jobangebote unter 12,41 Euro abzulehnen.

Aushilfstätigkeiten Tage-/wochenweise ab 13,50€/h

Eintrag vom 21.06.2022
Stelle frei: Ab sofort

www.bpm-zeitarbeit.de

Jobbeschreibung
Produktionstätigkeiten, leichte Lagertätigkeit, Versand- und Verpackungsarbeiten während dem Studium und in den Semesterferien in und um Karlsruhe. Ideal für jeden (m/w/d), der neben dem Studium tageweise oder wochenweise Geld verdienen möchte. Teils tagsüber, teils am Abend oder selten am Wochenende, auch wochenweise.
Gut mit Bus und Bahn zu erreichen.

Bei Interesse unter 0721/9151161 Vorstellungstermin vereinbaren.

Weitere Angaben:
Arbeitsort (Stadt): Karlsruhe + Umgebung
Arbeitszeit: ein- oder mehrschichtig
Vergütung: mindestens 13,50€ je Stunde