Jobbörse für Studierende

Ab 1. Januar 2024 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 12,41 Euro pro Stunde.

Bitte beachte, dass wir im Sinne unserer Studierenden davon ausgehen, dass auch Aushilfstätigkeiten nicht niedriger bezahlt werden sollten. Wir behalten uns vor, Jobangebote unter 12,41 Euro abzulehnen.

Aushilfskraft (m/w/d)

Eintrag vom 16.05.2022
Stelle frei: Ab sofort

https://www.immo-hyp.de

Informationen zum Unternehmen
Als solide aufgestelltes Unternehmen bieten wir unseren Kunden ein breites Spektrum an Dienstleistungen rund um die Immobilienverwaltung.

Mit Hilfe zahlreicher Service Points werden in Süddeutschland rund
15.000 Einheiten durch uns betreut.

Jobbeschreibung
Als Ansprechpartner nehmen Sie während der Mietersprechstunde die Anliegen der Mieter des Campo Novo auf und leiten diese an den Objektbetreuer weiter.

Außerdem erledigen Sie Botengänge und einfache Bürotätigkeiten.

Weitere Angaben:
Arbeitsort (Stadt): Karlsruhe, Nancystraße 22
Arbeitszeit: 2 mal wöchentlich (Tage und Zeit verhandelbar)
Vergütung: 13€/Stunde
www.immo-hyp.de