Jobbörse für Studierende

Ab 1. Januar 2024 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 12,41 Euro pro Stunde.

Bitte beachte, dass wir im Sinne unserer Studierenden davon ausgehen, dass auch Aushilfstätigkeiten nicht niedriger bezahlt werden sollten. Wir behalten uns vor, Jobangebote unter 12,41 Euro abzulehnen.

Studentische Hilfskraft für Homepage-Arbeiten im Umfang von 4 Std. / Woche

Eintrag vom 05.09.2024
Stelle frei ab: 14.10.2024
Bewerbung bis spätestens: 29.09.2024

Informationen zum Unternehmen
Die Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie (DGVT) e. V. ist mit ca. 12.500 Mitgliedern der größte verhaltenstherapeutische Fachverband in Deutschland. Seit 1968 tritt die DGVT für eine bedarfsgerechte psychosoziale und psychotherapeutische Versorgung ein.

Jobbeschreibung
Zu Ihren Aufgaben gehören u. a.:
• Unterstützung bei Homepage-Arbeiten
• Selbstständiges Arbeiten mit WordPress und ggf. TYPO3
• Content-Management
• Design im Blick behalten
• Enge Zusammenarbeit mit unserem Team

Ihr Profil:
• Sehr gute Kenntnisse und selbstständiger sicherer Umgang mit WordPress
• Sehr gute Kenntnisse und selbstständiger sicherer Umgang mit TYPO3 wünschenswert (Back-End; keine Programmierung)
• Design-Affinität (Gefühl für Komposition von Grafiken, Schriftarten, Gesamtkonzept usw.)
• Zeitliche Flexibilität (es gibt Phasen, in denen kurzfristig viel Arbeit anfällt)
• Sorgfältige, zuverlässige und gewissenhafte Arbeitsweise und Teamfähigkeit

Wir bieten Ihnen:
Einen attraktiven Arbeitsplatz in einem freundlichen, engagierten und erfahrenen Team.

Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte per E-Mail an:
Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie (DGVT) e. V.
Bundesgeschäftsstelle
Isabel Lang
Corrensstr. 44/46
72076 Tübingen
E-Mail: lang@dgvt.de

Weitere Angaben:
Arbeitsort (Stadt): Die Arbeitszeiten können im Homeoffice absolviert werden.
Arbeitszeit: 4 Std. / Woche. Die Arbeitszeiten sind flexibel.
Vergütung: Die Vergütung auf 520-Euro-Basis beträgt 13 Euro/Stunde. Mit einer Erhöhungsoption auf 14 Euro/Stunde nach einem Jahr Beschäftigung. Es besteht die Möglichkeit der Verlängerung des Arbeitsverhältnisse