COVID-19: Aktuelles, Stand 25.05.2022
TRAGEN MEDIZINISCHER MASKEN IN UNSEREN EINRICHTUNGEN
Ab 25.05.2022: Medizinische Maskenpflicht in unseren Einrichtungen
Maskenpflicht in den Einrichtungen des Studierendenwerks entfällt ab 27.05.2022.Ab 18.05.2022: Medizinische Maskenpflicht in unseren Einrichtungen
Ab sofort umfasst die Maskenpflicht in unseren Einrichtungen als Mindestanforderung das Tragen einer medizinischen Maske.Ab 05.04.2022: 3G-Regel in unseren Mensen entfällt + FFP2-Maskenpflicht bleibt
Ab sofort gelten folgende Corona-Maßnahmen in unseren Einrichtungen: In jeglichen Einrichtungen des Studierendenwerk Karlsruhe AöR muss beim Betreten bis zum Verlassen der Einrichtung eine FFP2-Masken getragen werden. Ebenfalls erlaubt sind neben FFP2-Masken, N95, KN95, KF94, KF95-zertifizierte Masken. Da nicht durchgängig der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann, wird das Tragen einer FFP2-Maske oder vergleichbar in den öffentlich zugänglichen geschlossenen Räumen weiterhin beibehalten. Dies dient darüber hinaus dem Schutz unserer Beschäftigten. Wir folgen somit der Empfehlung des Land Baden-Württemberg. Die 3G-Kontrolle entfällt.Ab 21.02.2022: 3G-Regel in unseren Mensen
Ab Montag, den 21.02.2022 gilt für Studierende und Angehörige der Hochschule/Bedienstete in unseren Einrichtungen die 3G-Regel. Das bedeutet, du brauchst entweder einen Impfnachweis, Genesenennachweis oder einen tagesaktuellen Bürgertest (diesen entweder ausgedruckt oder per Mail vorlegen).Für externe Gäste gibt es ausschließlich die Möglichkeit Mittagessen TO GO über die Ausgabe der Cafeteria am Adenauerring zu erhalten. Das Mittagessen TO GO wird hier montags bis freitags zwischen 11 und 14 Uhr angeboten.
TRAGEN von FFP2-MASKEN IN UNSEREN EINRICHTUNGEN
Ab dem 12.01.2022 gelten folgende neue Corona-Maßnahmen in unseren Einrichtungen:Aufgrund der gestiegenen Gefahren durch die mutmaßlich ansteckenderen Virusmutanten, müssen in jeglichen Einrichtungen des Studierendenwerk Karlsruhe AöR beim Betreten bis zum Verlassen der Einrichtung FFP2-Masken getragen werden. Ebenfalls erlaubt sind neben FFP2-Masken, N95, KN95, KF94, KF95-zertifizierte Masken.
Selbstgenähte Masken, Tücher oder Schals sind für diesen Zweck NICHT zulässig. Somit wird keinen Einlass ohne das Tragen einer FFP2-Maske (oder einer anderen oben aufgeführten Maske) in den Einrichtungen gewährt.
Alle weiteren bereits beschlossenen Maßnahmen bleiben bis auf Weiteres gültig.
Bleibt gesund!
MENSEN & CAFETERIEN
Mensa TO GO: Nach wie vor ohne 2G oder Nachweis möglich.
Mensa TO PACK: Ab sofort nicht mehr möglich.Nach wie vor gilt weiterhin: in jeglichen Einrichtungen des Studierendenwerks müssen beim Betreten bis zum Verlassen medizinische Masken getragen werden. Die Maske dürft Ihr natürlich an Eurem Sitzplatz für den Verzehr der Speisen abnehmen.Externe Gäste: Kein Zutritt für externe Gäste möglich.
Ausnahme bilden hier die Schülerinnen und Schüler: Bei einem Verzehr vor Ort muss der Schülerstatus durch das Vorzeigen eines Schülerausweises nachgewiesen werden oder gelten gesonderte Voraussetzungen (siehe auch Hygienekonzept).Vielen Dank für Euer Verständnis, bleibt gesund!
BERATUNGEN ÜBERWIEGEND TELEFONISCH
WOHNEN
BAFÖG
PSYCHOTHERAPEUTISCHE BERATUNG FÜR STUDIERENDE (PBS)
SOZIAL- UND RECHTSBERATUNG
STUDENTISCHES KULTURZENTRUM / FESTSAAL
HINWEIS FÜR CORONA-BETROFFENE
WEITERE INFORMATIONEN
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: FAQs zu Corona/Hygienetipps
- Robert-Koch-Institut: Aktuelle Informationen
- Sozialministerium Baden-Württemberg: Stand in Baden-Württemberg