COVID-19: Aktuelles, Stand 25.05.2022

Informationen aus dem Studierendenwerk Karlsruhe

Das Studierendenwerk Karlsruhe hat ein Krisenteam gebildet, das laufend die aktuellen Entwicklungen rund um COVID-19 beobachtet, mit allen anderen relevanten Akteuren im Kontakt steht und entsprechende Maßnahmen definiert. Diese Seite informiert ständig über den aktuellen Stand.

TRAGEN MEDIZINISCHER MASKEN IN UNSEREN EINRICHTUNGEN

Ab 25.05.2022: Medizinische Maskenpflicht in unseren Einrichtungen

Maskenpflicht in den Einrichtungen des Studierendenwerks entfällt ab 27.05.2022.

Ab 18.05.2022: Medizinische Maskenpflicht in unseren Einrichtungen

Ab sofort umfasst die Maskenpflicht in unseren Einrichtungen als Mindestanforderung das Tragen einer medizinischen Maske.

Ab 05.04.2022: 3G-Regel in unseren Mensen entfällt + FFP2-Maskenpflicht bleibt

Ab sofort gelten folgende Corona-Maßnahmen in unseren Einrichtungen: In jeglichen Einrichtungen des Studierendenwerk Karlsruhe AöR muss beim Betreten bis zum Verlassen der Einrichtung eine FFP2-Masken getragen werden. Ebenfalls erlaubt sind neben FFP2-Masken, N95, KN95, KF94, KF95-zertifizierte Masken. Da nicht durchgängig der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann, wird das Tragen einer FFP2-Maske oder vergleichbar in den öffentlich zugänglichen geschlossenen Räumen weiterhin beibehalten. Dies dient darüber hinaus dem Schutz unserer Beschäftigten. Wir folgen somit der Empfehlung des Land Baden-Württemberg.

Die 3G-Kontrolle entfällt.

Ab 21.02.2022: 3G-Regel in unseren Mensen

Ab Montag, den 21.02.2022 gilt für Studierende und Angehörige der Hochschule/Bedienstete in unseren Einrichtungen die 3G-Regel. Das bedeutet, du brauchst entweder einen Impfnachweis, Genesenennachweis oder einen tagesaktuellen Bürgertest (diesen entweder ausgedruckt oder per Mail vorlegen).
Für externe Gäste gibt es ausschließlich die Möglichkeit Mittagessen TO GO über die Ausgabe der Cafeteria am Adenauerring zu erhalten. Das Mittagessen TO GO wird hier montags bis freitags zwischen 11 und 14 Uhr angeboten.

TRAGEN von FFP2-MASKEN IN UNSEREN EINRICHTUNGEN

Ab dem 12.01.2022 gelten folgende neue Corona-Maßnahmen in unseren Einrichtungen:
Aufgrund der gestiegenen Gefahren durch die mutmaßlich ansteckenderen Virusmutanten, müssen in jeglichen Einrichtungen des Studierendenwerk Karlsruhe AöR beim Betreten bis zum Verlassen der Einrichtung FFP2-Masken getragen werden. Ebenfalls erlaubt sind neben FFP2-Masken, N95, KN95, KF94, KF95-zertifizierte Masken.
Selbstgenähte Masken, Tücher oder Schals sind für diesen Zweck NICHT zulässig. Somit wird keinen Einlass ohne das Tragen einer FFP2-Maske (oder einer anderen oben aufgeführten Maske) in den Einrichtungen gewährt.
Alle weiteren bereits beschlossenen Maßnahmen bleiben bis auf Weiteres gültig.
Bleibt gesund!
MENSEN & CAFETERIEN
Mehr Informationen findest du hier.

Ab 29.11.2021: Für das Essen vor Ort in der Mensa: Nur mit 2G, geimpft oder genesen, möglich. Bitte Studierendenausweis/Bedienstetenausweis und Impfnachweis bzw. Genesenennachweis stets dabei haben.
Mensa TO GO: Nach wie vor ohne 2G oder Nachweis möglich.
Mensa TO PACK: Ab sofort nicht mehr möglich.

Nach wie vor gilt weiterhin: in jeglichen Einrichtungen des Studierendenwerks müssen beim Betreten bis zum Verlassen medizinische Masken getragen werden. Die Maske dürft Ihr natürlich an Eurem Sitzplatz für den Verzehr der Speisen abnehmen.

Externe Gäste: Kein Zutritt für externe Gäste möglich.
Ausnahme bilden hier die Schülerinnen und Schüler: Bei einem Verzehr vor Ort muss der Schülerstatus durch das Vorzeigen eines Schülerausweises nachgewiesen werden oder gelten gesonderte Voraussetzungen (siehe auch Hygienekonzept).

Vielen Dank für Euer Verständnis, bleibt gesund!
BERATUNGEN ÜBERWIEGEND TELEFONISCH
Die Beratungsstellen können telefonisch erreicht werden. Bitte informiere dich über die Telefonnummern und Telefonzeiten auf den Seiten der einzelnen Beratungsstelle.
WOHNEN
Sprechstunden nur telefonisch, Mo –Fr. von 10:00 bis 12:00 Uhr und Mo. – Do. zusätzlich von 14:00 bis 15:00, Kontakt unter 0721 6909-200. Alle Fragen zum Thema Wohnheime haben wir in einer Corona-FAQ zusammengefasst, die Sie hier finden. Als aktuelle/r Mieter/in beachten Sie bitte auch: Die Hausmeister sind aktuell nur telefonisch zu erreichen, die Telefonnummern finden Sie in den Wohnheimen. Bitte beachten Sie als Mieter/in auch die Aushänge in den Wohnheimen.
BAFÖG
Fragen zum BAföG in der aktuellen Situation beantwortet unsere FAQ rund um BAföG und Finanzen. Die wichtigste Antwort vorweg: Keine Nachteile beim BAföG wegen Corona. Für weitere Fragen steht das Amt für Ausbildungsförderung derzeit nur per Mail unter bafoeg@sw-ka.de zur Verfügung.
PSYCHOTHERAPEUTISCHE BERATUNG FÜR STUDIERENDE (PBS)
Wir sind weiterhin für euch da! Gerne kannst du uns montags bis freitags zwischen 9:00 und 12:00 Uhr unter der Telefonnummer: 0721 933 40 60 anrufen und einen Termin zu einem Beratungsgespräch vereinbaren. Weitere Informationen zur PBS findest du hier. Weitere Informationen zur PBS findest du hier.
SOZIAL- UND RECHTSBERATUNG
Das Studierendenwerk Karlsruhe bietet seit Juni 2021 wieder die Sozial- und Rechtsberatung an. Alle Infos und Termine bekommst du hier.
STUDENTISCHES KULTURZENTRUM / FESTSAAL
Das Studentische Kulturzentrum schließt den Festsaal im Studentenhaus für alle öffentlichlichen Veranstaltungen bis auf Weiteres. Für den Probenbetrieb der verschiedenen Gruppen wird individuell entschieden inwieweit diese vertretbar sind. Bis auf Weiteres können wir leider keine weiteren Termine annehmen.
HINWEIS FÜR CORONA-BETROFFENE
Betroffene sollten ihre Hausärztin oder ihren Hausarzt per Telefon kontaktieren und das weitere Vorgehen besprechen, bevor sie in eine Praxis gehen. In dem Gespräch wird zunächst geklärt, ob die Faktoren für einen möglichen Verdachtsfall vorliegen. Für alle Fragen zum Coronavirus hat das Landesgesundheitsamt eine Hotline für Rat suchende Bürgerinnen und Bürger eingerichtet. Du erreichst die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter täglich (auch am Wochenende) zwischen 9:00 und 18:00 Uhr telefonisch unter 0711 904-39555.
WEITERE INFORMATIONEN