Jobbörse für Studierende

Ab 1. Januar 2024 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 12,41 Euro pro Stunde.

Bitte beachte, dass wir im Sinne unserer Studierenden davon ausgehen, dass auch Aushilfstätigkeiten nicht niedriger bezahlt werden sollten. Wir behalten uns vor, Jobangebote unter 12,41 Euro abzulehnen.

Aushilfskraft fürs Büro (m/w/d)

Eintrag vom 16.05.2022
Stelle frei: Ab sofort

https://www.immo-hyp.de

Informationen zum Unternehmen
Wir von der Immo-Hyp GmbH bieten unseren Kunden ein breites Spektrum an Dienstleistungen rund um die Immobilienverwaltung und sind unter anderem auf die Verwaltung von Studentenwohnheimen spezialisiert.

Jobbeschreibung
Sie halten sich während den Sprechzeiten in unserem Büro in der Nancystraße 22 auf.

Falls ein Bewohner des Studentenwohnheims während dieser Zeit in unser Büro kommt, nehmen Sie sein Anliegen auf und leiten es an den zuständigen Objektbetreuer weiter. Die Bearbeitung bzw. Beantwortung des Anliegens erfolgt ausschließlich durch den Objektbetreuer.

Außerdem erledigen Sie eventuell anfallende Tätigkeiten wie die Dokumentenablage.

Weitere Angaben:
Arbeitsort (Stadt): Karlsruhe, Nancystraße 22
Arbeitszeit: 2 mal wöchentlich für 2 Stunden
Vergütung: 14€/Stunde
www.immo-hyp.de