"Wie finanzierst du dein Studium? Bekommst du auch BAföG?"

Diese Fragen werden dir sicherlich vor oder während des Studiums öfter gestellt werden. Aber was bedeutet der Begriff BAföG eigentlich? BAföG ist die offizielle Abkürzung für das Bundesausbildungsförderungsgesetz. Umgangssprachlich ist mit BAföG die finanzielle Förderung gemeint, die du beim Amt für Ausbildungsförderung (BAföG-Amt) beantragen kannst, wenn du studieren möchtest und finanzielle Unterstützung brauchst.

Es ist sozusagen Geld vom Staat, das du in monatlichen Auszahlungen überwiesen bekommst. Die Hälfte dieses monatlichen Betrages ist geschenktes Geld und nur die andere Hälfte musst du später ohne Zinsen zurückbezahlen. Denn laut dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, soll jeder junge Mensch, unabhängig von seiner individuellen, sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung absolvieren können und bei uns die nötige Unterstützung bekommen.

Um BAföG zu erhalten, musst du bestimmte Voraussetzungen erfüllen und es beim BAföG-Amt des Studierendenwerks Karlsruhe beantragen.

Wir sind nämlich per Gesetz beauftragt für alle Studierenden folgender Hochschulen tätig zu werden:
  • Karlsruhe
  • Pforzheim
  • Bad Liebenzell
Wie, wann und wo du dein BAföG beantragen kannst, erfährst du hier:

FÜR WEN IST DAS BAFÖG-AMT DES STUDIERENDENWERKS KARLSRUHE ZUSTÄNDIG?
Das Amt für Ausbildungsförderung des Studierendenwerks Karlsruhe (BAföG-Amt) ist ausschließlich für Studierende der Hochschulen in Karlsruhe, Pforzheim und Liebenzell zuständig.
Für Schüler/-innen, Auszubildende oder Beantragende für das sogenannten Meister-BAföG (AFBG, Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) mit Wohnsitz in Karlsruhe ist die Stadt Karlsruhe zuständig.
WIE LANGE BETRÄGT DIE BEARBEITUNGSZEIT?
Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 2-3 Monate. Da die meisten Anträge zum Wintersemester gestellt werden, kann es auch mal länger als 12 Wochen dauern.
KONTAKT & ÖFFNUNGSZEITEN
Studierendenwerk Karlsruhe
Amt für Ausbildungsförderung Karlsruhe
Adenauerring 7
76131 Karlsruhe

Telefonzentrale: +49 721 6909–177
Mo. und Mi.: 09:00–15:00 Uhr
Fr.: 09:00–12:00 Uhr

E-Mail: bafoeg@sw-ka.de

BAföG-Beratung im beratungsWERK der Mensa am Adenauerring:
Mo.-Do.: 10:00-14:00 Uhr
Fr.: 10:00–12:00 Uhr
WIE STELLE ICH EINEN ANTRAG?
Zunächst musst du einen Antrag auf BAföG stellen. Einen vollständigen Antrag kannst du mittels Formblatt 1 stellen. Schaffst du es nicht rechtzeitig alle Unterlagen mit dem Formblatt 1 zusammen einzureichen, kannst du auch erstmal einen formlosen Antrag zur Fristwahrung stellen und alle Unterlagen mit dem Formblatt 1 nachreichen. Damit kannst du gewährleisten, dass du den frühstmöglichen Zeitpunkt um BAföG zu erhalten nicht verpasst. Dieser ist der Tag des Monats in dem die Ausbildung beginnt. Wenn du ihn erst später einreichst, kannst du erst vom Monat der Antragstellung an BAföG kommen.

Wichtig:
Das Team des BAföG-Amtes kann dir also den Anspruch auf Ausbildungsförderung erst ab dem Monat genehmigen, in dem der Antrag bei uns eingegangen ist. Eine nachträgliche Gewährung ist nicht möglich. Hier zählt der der Posteingangsstempel des Amtes für Ausbildungsförderung.

Formulare, Tipps zum Ausfüllen und weitere Antworten auf deine Fragen erhältst du unter Formblatt Download und BAföG-ABC.

Gerne kannst du auch die für dich zuständige Person im BAföG-Amt kontaktieren. Siehe hierzu "Deine Berater/-innen".

Alternativ kannst du deinen Antrag auch als eAntrag stellen:
BAföG-Digital - Jetzt eAntrag stellen!
+++ Hinweis: Die Kapazität der Dateigröße beim Upload ist aktuell noch auf 1 MB begrenzt. Gerne kannst du uns deine Dokumente alternativ auch per Mail an bafoeg@sw-ka.de schicken.

Bitte nutze die
Logo
Du verlässt nun die Webseite des Studierendenwerks Karlsruhe (sw-ka.de)

Bitte beachte, dass du auf die externe Webseite https://www.xn--bafg-7qa.de/bafoeg/de/antrag-stellen/alle-antragsformulare/alle-antragsformulare_node.html weitergeleitet wirst, auf der deine personenbezogenen Daten anders verarbeitet werden als bei uns.

Ehe du mit „Ja, weiter“ dieser Verarbeitung zustimmst, solltest du hier nachlesen, was bei der externen Webseite zum Datenschutz zu beachten ist.

. +++

Hier eAntrag stellen: https://www.bafoeg-digital.de/

Schnell und fristgemäß zum BAföG
Spare Zeit: Wir führen dich schnell durch den Antrag. Nachweise kannst du später einreichen, um Fristen zu wahren. Deine Eltern ergänzen den Antrag in einem separaten Bereich.

Bearbeitungsstatus stets einsehen
Du hast deinen Antrag eingereicht? BAföG Digital informiert dich über den aktuellen Status im Amt, fehlende Angaben und Nachweise – per E-Mail und in deinem Bereich.

BAföG-Antrag online stellen
Ganz ohne Papierunterlagen kannst du deinen Antrag digital über das Portal BAföG-Digital abschicken.

Um die Bearbeitungszeit so kurz wie möglich zu halten, bieten wir in der Regel keine Sprechstunden in der BAföG-Abteilungen an. Bitte nutze die telefonischen Sprechzeiten oder schreibe eine E-Mail an bafoeg@sw-ka.de. Wir werden dich rechtzeitig informieren, falls eine persönliche Beratung notwendig wird.

Wichtiger Hinweis zum BAföG-Antrag Wintersemester 2026/2027

Informationen zum Cyberangriff auf das Hochschulservicezentrum Baden-Württemberg (HSZ-BW)

Liebe Studierende,

wie bereits veröffentlicht, ist ein Datenzentrum In Baden-Württemberg gehackt worden. Einige Hochschulen in Baden-Württemberg können daher nicht oder nicht vollständig Daten der Studierenden abrufen. Dies gilt für Zulassungs- und Immatrikulationsdaten und Daten über erbrachte Leistungspunkte (ECTS). Diese Daten werden unbedingt bei der Bearbeitung der BAföG-Antrage, die für das Wintersemester 2026/2027 gestellt wurden, benötigt.

Damit sich für Studierende, die einen BAföG-Anträge gestellt haben, keine weiteren Verzögerungen ergeben, haben wir mit allen Hochschulen eine individuelle Lösung abgesprochen.

Hier weiterlesen, wenn Sie mehr über die Details zu Ihrer Hochschule und dem BAföG-Verfahren wissen möchten:

Ist meine Hochschule betroffen?

DIESE HOCHSCHULEN SIND NICHT BETROFFEN:
  • Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
  • Hochschule Karlsruhe
  • Karlshochschule International University
NUR LEICHT BETROFFEN SIND FOLGENDE HOCHSCHULEN:
  • Pädagogische Hochschule Karlsruhe
  • Hochschule für Musik Karlsruhe
  • Hochschule für Gestaltung Karlsruhe
  • Duale Hochschule BW Karlsruhe
  • Internationale Hochschule Liebenzell
  • Staatliche Akademie der Bildenden Künste

Bei diesen Hochschulen (Studierendensekretariat) kann die Immatrikulationsbescheinigung durch das Formblatt 02, durch Unterschrift und Stempel der Hochschule, nachgewiesen werden. Der Leistungsnachweis kann durch Vorlage des Formblattes 05, mit Unterschrift der unterschriftsberechtigten Personen und Stempel der Hochschule, erbracht werden. Fragen Sie beim Prüfungsamt Ihrer Hochschule nach.
EINE HOCHSCHULE IST STARK VOM CYBERANGRIFF BETROFFEN:
Eine Hochschule ist stark vom Cyberangriff betroffen und kann auf keine Immatrikulationsdaten oder Leistungspunkte zugreifen.
    • Hochschule Pforzheim

Nach Rücksprache mit der Hochschule Pforzheim ist folgende Regelung für die dortigen Studierende vorgesehen:

1. Immatrikulationsnachweis

Da kein Immatrikulationsnachweis über das Hochschulportal abrufbar ist, kann ersatzweise durch Vorlage des Formblattes 02 die Immatrikulation vorläufig nachgewiesen werden.

Erstsemester:
Studierende füllen das Formblatt 02 mit den Angaben für das Wintersemester 2026/2027 aus, ohne Unterschrift und Stempel der Hochschule Pforzheim. Des Weiteren sollen die Studierenden eine Kopie Ihrer Überweisung des Semesterbeitrages für das Wintersemester 2026/2027 beifügen. Aus der Überweisung muss unbedingt die studierende Person namentlich erkennbar sein und der Zahlungsempfänger (z. B. die Hochschule Pforzheim). Falls vorhanden, wäre eine Kopie Ihres Zulassungsbescheides der Hochschule Pforzheim hilfreich.

Folgesemester:
Studierende füllen das Formblatt 02 mit den Angaben für das Wintersemester 2026/2027 aus, ohne Unterschrift und Stempel der Hochschule Pforzheim. Des Weiteren sollen die Studierenden eine Kopie Ihrer Überweisung des Semesterbeitrages für das Wintersemester 2026/2027 beifügen. Aus der Überweisung muss unbedingt die studierende Person namentlich erkennbar sein und der Zahlungsempfänger (z. B. die Hochschule Pforzheim). Falls vorhanden, wäre eine Kopie der Immatrikulationsbescheingung aus dem Sommersemester 2026 der Hochschule Pforzheim hilfreich.

Für alle Studierende, die einen Immatrikulationsnachweis für das Wintersemester 2026/2027 dem BAföG-Amt vorlegen müssen, gilt:
Sobald der Zugriff auf das Hochschulportal möglich ist, muss die „reguläre“ Immatrikulationsbescheinigung“ unaufgefordert nachgereicht werden. Wird die Immatrikulationsbescheinigung nachträglich nicht vorgelegt, kann die Ausbildungsförderung, auch rückwirkend, versagt und entzogen werden.


2. Leistungsnachweis nach § 48 BAföG

Da die Leistungen ebenfalls ab dem 5. Fachsemester nicht auf dem Hochschulportal erreichbar sind, kann der Leistungsstand nach vier Semestern auf dem Formblatt 05 angegeben werden.

Studierende füllen das Formblatt 05 mit den Angaben für das Wintersemester 2026/2027 aus, ohne Unterschrift und Stempel der Hochschule Pforzheim. Im Formblatt müssen die Leistungen der 4 vorangegangenen Semester erbracht worden sein. Befinden sich die Studierenden im Wintersemester 2026/2027 im 5. Fachsemester ist auf dem Formblatt 05 das 4. Fachsemester und das Datum des Semesterendes des Sommersemesters 2026, den 31.08.2026, einzutragen. Falls zutreffend muss das Kästchen erbracht angekreuzt werden. Falls die Leistungen in 4 Fachsemestern nicht vollständig erbracht wurden, muss entsprechend nicht erbracht angekreuzt werden. Sollte ein Notenauszug aus dem Sommersemester vorliegen, wäre eine Kopie hilfreich.

Zusätzlich muss zum Formblatt 05 die beigefügte Bescheinigung zur Verschiebung des Leistungsnachweises aus wichtigen Grund nach § 48 abs. 2 BAföG, ausgefüllt und unterschrieben eingereicht werden. Mit der Bescheinigung beantragen die Studierenden die Verschiebung des Leistungsnachweises aus organisatorischen Gründen, weil über das Hochschul-Portal die erbrachten Leistungen nicht abrufbar sind. Die Studierenden müssen die Bescheinigung unterschreiben. Anschließend muss die Hochschule Pforzheim (Studierendensekretariat oder Prüfungsamt) die Bescheinigung unterschreiben und stempeln.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte zeitnah bei Ihrer BAföG-Sachbearbeiterin oder BAföG-Sachbearbeiter. Die Information zu unseren Telefonzeiten und Zuständigkeit entnehmen Sie bitte von unserer Homepage: www.sw-ka.de/geld/bafoeg/deine_berater-innen/



BAföG-Nachreichportal

Einfach. Schnell. Gratis.

BAföG-Nachreichportal 2026
Hier können Studierende und Eltern ganz unkompliziert fehlende Unterlagen digital nachreichen, um die Frist für die BAföG-Antragsstellung einzuhalten. Einfach Dokumente hochladen, der richtigen Kategorie zuordnen und optional einen Kommentar hinzufügen, damit die Sachbearbeitung alles schnell zuordnen kann.
  • Lade alle fehlenden Unterlagen am besten in einem Vorgang hoch.
  • Noch nicht abgesendete Dokumente werden am Folgetag automatisch gelöscht.
  • Nach dem Absenden kannst du deinen Uploadbeleg herunterladen – wir empfehlen, diesen zu speichern.

Unseren Flyer zum BAföG-Nachreichportal könnt ihr hier downloaden.

Button zum Nachreichportal