Jobbörse für Studierende

Ab 1. Januar 2024 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 12,41 Euro pro Stunde.

Bitte beachte, dass wir im Sinne unserer Studierenden davon ausgehen, dass auch Aushilfstätigkeiten nicht niedriger bezahlt werden sollten. Wir behalten uns vor, Jobangebote unter 12,41 Euro abzulehnen.

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Eintrag vom 23.04.2024
Mithilfe bei Vermessung im Aussendienst (Mini-Job) (Ab sofort)
Unterstützung bei Gebaeude Vermessung, Innenaufmass für Ermittlung Wohnflaeche und Gewerbeflaeche, Grundriss Pläne



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