Studienstiftung des deutschen Volkes

Die Studienstiftung fördert Studierende an Universitäten, Fachhochschulen, sowie staatlichen Kunst- und Musikhochschulen in Deutschland. Darüber hinaus können Studierende gefördert werden, die einen Teil oder ihr gesamtes Studium an Hochschulen in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in der Schweiz absolvieren, wenn sie §8 Abs. 1 bis 3 BAföG erfüllen.

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