Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung gilt für Tätigkeiten, die in ursächlichem Zusammenhang mit dem Studium stehen und in Räumen der Hochschulen oder bei den im Lehrplan vorgesehenen Veranstaltungen, zu denen auch Spiele und Ausflüge gehören, stattfinden. Der Versicherungsschutz gilt auch während der Teilnahme an Praxissemestern, die der Erreichung des Studienziels dienen und die von der jeweiligen Einrichtung im Rahmen der Beurlaubung anerkannt wurden.
Ausgenommen hiervon sind Praktika, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem Studium stehen. Für Schäden im Privat-Bereich empfehlen wir den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung.
In der Haftpflichtversicherung eingeschlossen sind außerdem die im Ausland während des Auslandspraktikums, während eines ERASMUS-Aufenthalts oder Auslandssemesters vorkommenden Schadensereignisse. Ausgeschlossen sind Ansprüche aufgrund von Schadensereignissen in den USA/Kanada.
Für Praktika in den USA und Kanada kann eine zusätzliche Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Die Prämie beträgt derzeit € 68,72 netto.

Versicherungssummen
  • Personen– und Sachschäden: pauschal 5.000.000,-- €
  • Höchstersatzleistung im Einzelfall bei Sachschäden*: 7.500,-- €
  • Vermögensschäden: 50.000,-- €

* d.h. Tätigkeitsschäden an Maschinen und Geräten, die dem Studierenden zum Zwecke des Studiums, im Auslandspraktikum oder im Rahmen eines Erasmusprojekts zur Verfügung gestellt werden.


Für Sachschäden unter 25.-- € besteht kein Versicherungsschutz.

Bitte beachten: Die Studierenden-Haftpflichtversicherung ist subsidiär. Sofern der Schadensbetrag mehr als 100.-- € beträgt, muss der Schaden zunächst der eigenen Privathaftpflichtversicherung (oder der der Eltern) gemeldet werden. Erhält man von dort einen negativen Bescheid, kann der Schaden beim Studierendenwerk eingereicht werden.

Hierbei muss dann folgendes vorgelegt werden:
  • Negativbescheid der Privathaftpflichtversicherung
  • Nachweis der Hochschule, darüber, dass mit der Gerätschaft im direkten Zusammenhang mit dem Studium gearbeitet wurde
  • Rechnung/Kostenvoranschlag über die Höhe des Schadens
  • Anschaffungsrechnung der Gerätschaft