Bei finanziellen Engpässen können wir dir helfen

Ein kurzfristiges Überbrückungsdarlehen gewähren wir dir, wenn du deine Bedürftigkeit durch das Vorliegen besonderer Umstände begründen kannst.

Dies sind die Voraussetzungen, damit wir dir ein Darlehen gewähren können:
  • Du kannst eine selbstschuldernerische Bürgschaft mit Einkommensnachweis deines Bürgen vorlegen.
  • Du bist an einer der neun Hochschulen in Karlsruhe und Pforzheim immatrikuliert (Vorlage Immatrikulationsbescheinigung).

Folgende Unterlagen musst du vollständig einreichen, damit dein Antrag bearbeitet werden kann:
  • eine beglaubigte Bürgschaftserklärung: die Beglaubigung kannst du dir bei der Stadt, Gemeinde, Bank oder beim Notar beschaffen oder du lässt sie dir beim Studierendenwerk Karlsruhe, Zimmer 207-208, bestätigen.
  • eine Verdienstbescheinigung des Bürgen.
  • den ausgefüllten Antrag auf Gewährung eines Darlehens.
  • den ausgefüllten Antrag auf Überweisung des Darlehensbetrages / Bankdaten.
  • eine gültige Immatrikulationsbescheinigung oder eine Kopie des Studienausweises.

Wenn du alle Voraussetzungen erfüllst, können wir dir einmalig ein zinsloses Darlehen mit einem Darlehensbetrag von 410 Euro gewähren. Die Rückzahlung muss innerhalb der nächsten sechs Monate erfolgen.

Hier geht es zur Antragstellung.