Studierendenwerk Karlsruhe - Der Partner für Studierende und Hochschulen

Das Studierendenwerk Karlsruhe bietet seit mehr als 100 Jahren Leistungen für Studierende an den Hochschulen in Karlsruhe und Pforzheim an.

Das Studierendenwerk Karlsruhe ist zuständig für folgende Hochschulen:
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Um ihre Erwartungen und Wünsche in gleichbleibender Qualität zu erfüllen, stellen wir die Studierenden in den Mittelpunkt unseres Handelns:

Die Gäste in den Mensen und Cafeterien, die Mieterinnen und Mieter in den Wohnheimen, die Antragstellerinnen und Antragsteller beim BAföG, die Ratsuchenden, die Studierenden mit Kindern und die an der Kultur Interessierten. Studierende beteiligen sich über den Studierendenwerkbeitrag an der Finanzierung unserer Arbeit. Über die Gremienvertretung nehmen sie Einfluss auf die Entwicklung des Studierendenwerk. Unser Ziel ist es, immer neu den aktuellen Ansprüchen der Studierenden zu genügen und dabei Wirtschaftlichkeit und Umweltfreundlichkeit zu verbinden.

Als standortübergreifende Sozialeinrichtung wollen wir in Zusammenarbeit mit den einzelnen Studieneinrichtungen den Lebensraum Hochschule aktiv mit gestalten.

Die Satzung des Studierendenwerks finden Sie hier.
Die Beitragsordnung des Studierendenwerks finden Sie hier.
Das Studierendenwerksgesetz finden Sie hier.

Das Studierendenwerk Karlsruhe arbeitet übergreifend mit anderen Studierendenwerken zusammen, sowohl
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als auch
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Geschäftsführung
Dipl.-Volksw. Michael Postert

Referentin der Geschäftsführung
Assanet Metz, Telefon +49 721 6909-101
gf@sw-ka.de

GESCHÄFTSBERICHTE ZUM DOWNLOAD
Den Geschäftsbericht des Studentenwerks Karlsruhe 2008 finden Sie hier.
Den Geschäftsbericht des Studentenwerks Karlsruhe 2009 finden Sie hier.
Den Geschäftsbericht des Studentenwerks Karlsruhe 2010 finden Sie hier.
Den Geschäftsbericht des Studentenwerks Karlsruhe 2011 finden Sie hier.
Den Geschäftsbericht des Studentenwerks Karlsruhe 2012 finden Sie hier.
Den Geschäftsbericht des Studentenwerks Karlsruhe 2013 finden Sie hier.
Den Geschäftsbericht des Studierendenwerks Karlsruhe 2014 finden Sie hier.
Den Geschäftsbericht des Studierendenwerks Karlsruhe 2015 finden Sie hier.
Den Geschäftsbericht des Studierendenwerks Karlsruhe 2016 finden Sie hier.
Den Geschäftsbericht des Studierendenwerks Karlsruhe 2017 finden Sie hier.
Den Geschäftsbericht des Studierendenwerks Karlsruhe 2018 finden Sie hier.
Den Geschäftsbericht des Studierendenwerks Karlsruhe 2019 finden Sie hier.
Den Geschäftsbericht des Studierendenwerks Karlsruhe 2020 finden Sie hier.
Den Geschäftsbericht des Studierendenwerks Karlsruhe 2021 finden Sie hier.
Den Geschäftsbericht des Studierendenwerks Karlsruhe 2022 finden Sie hier.
CORPORATE GOVERNANCE-BERICHTE ZUM DOWNLOAD
Den Corporate Governance-Bericht 2014 des Studierendenwerks Karlsruhe finden Sie hier.
Den Corporate Governance-Bericht 2015 des Studierendenwerks Karlsruhe finden Sie hier.
Den Corporate Governance-Bericht 2016 des Studierendenwerks Karlsruhe finden Sie hier.
Den Corporate Governance-Bericht 2017 des Studierendenwerks Karlsruhe finden Sie hier.
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Den Corporate Governance-Bericht 2021 des Studierendenwerks Karlsruhe finden Sie hier.
Den Corporate Governance-Bericht 2022 des Studierendenwerks Karlsruhe finden Sie hier

Gremien des Studierendenwerks

Die Organe des Studierendenwerks setzen sich laut §4 Studierendenwerksgesetz (StWG) aus dem/der Geschäftsführer/-in, dem Verwaltungsrat und der Vertretungsversammlung zusammen. Beide Gremien erfüllen gemäß § 6-10 StWG unterschiedliche Aufgaben.

Vertretungsversammlung
Die Aufgaben der Vertretungsversammlung:
  • Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates.
  • Nimmt den Jahresbericht und den Jahresabschluss des/der Geschäftsführer/-in und erörtert diesen.
  • Beschließt die Satzung des Studierendenwerks.
  • Tagt einmal im Jahr, meist im April oder Mai, in öffentlichen Sitzungen.
  • Setzt sich aus Mitgliedern kraft Amtes, sowie aus gewählten VertreterInnen der Hochschulgremien und studentischen Gremien zusammen.

Wie setzt sich das Gremium zusammen und wer bestimmt die Mitglieder?
Neben den hauptberuflichen Rektorats- bzw. Vorstandmitgliedern der Hochschulen, den Verwaltungsdirektor/-innen der Hochschulen sowie den Rektor/-innen und Leiter/-innen der örtlichen Verwaltung der Studienakademien entsenden gemäß der Satzung des Studierendenwerks:
  • Einrichtungen mit bis zu 3000 Studierenden 1 studentisches Mitglied und 1 Lehrkraft.
  • Einrichtungen mit bis zu 7000 Studierenden 3 studentische Mitglieder und 2 Lehrkräfte.
  • Einrichtungen mit bis zu 14000 Studierenden 4 studentische Mitglieder und 3 Lehrkräfte.
  • Einrichtungen mit mehr als 14000 Studierenden 5 studentische Mitglieder und 4 Lehrkräfte.

Wer wählt die Mitglieder der Vertretungsversammlung?
Die hauptberuflichen Lehrkräfte und deren Stellvertreter werden vom Senat der jeweiligen Hochschule, die studentischen Mitglieder und deren Stellvertreter werden von den jeweiligen Verfassten Studierendenschaften gewählt.
Achtung: Die Verfassten Studierendenschaften müssen selbst Initiative zeigen und aktiv werden! Die studentischen Vertreter/-innen sollten im Winter gewählt sein, damit sie zur Vertretungsversammlung im Frühjahr benannt und einsatzbereit sind. Bitte melden Sie die Mitglieder nach der Wahl schnellstmöglich an gf@sw-ka.de, das gilt auch für Änderungen.
Von Seiten des Studierendenwerks erfolgt zwar eine Erinnerung an die Wahlen, laut Satzung soll die Meldung an das Studierendenwerk rechtzeitig vor Beginn der jeweiligen Amtszeit erfolgen. Die Amtszeit der studentischen Mitglieder beträgt ein Jahr, die der Lehrkräfte zwei Jahre, beginnend jeweils am 15. Oktober.

Sie sind engagiert und möchten die Anliegen und Interessen Ihrer Hochschule und die Anliegen der Studierenden aktiv mitgestalten und vertreten? In der Vertretungsversammlung des Studierendenwerks Karlsruhe haben Sie die Chance dazu!
Termine Vertretungsversammlung
Nächster Termin: 16. Mai 2024 um 14:00 Uhr.
Verwaltungsrat
Die Aufgaben des Verwaltungsrats:
  • Bestellt den/die Geschäftsführer/-in
  • Stellt den Wirtschaftsplan und den Jahresabschluss fest.
  • Entlastet die/den Geschäftsführer/-in.
  • Bestimmt über die Verwendung des Jahresergebnisses.
  • Bestellt die/den Abschlussprüfer/-in.
  • Entscheidet über die Beitragsordnung.
  • Tagt meist zweimal im Jahr, meist im Juni/Juli und im November, in nichtöffentlichen Sitzungen.
  • Setzt sich aus in der Vertretungsversammlung gewählten Mitgliedern zusammen.

Der Verwaltungsrat ist ein Aufsichtsgremium, das die Arbeit des Studierendenwerks überwacht und beratend tätig ist.

Verwaltungsrat
  • Drei Vertreter/-innen und Stellvertretungen der Leitungen von Hochschulen
  • Vier Vertreter/-innen und Stellvertretungen der Studierenden von Hochschulen
  • Drei externe Sachverständige und Stellvertretungen (insbesondere aus der Wirtschaft und aus der Sitzkommune)

Beratende Mitglieder:
  • Zwei VertreterInnen aus dem Kreis der Kanzler/-innen oder Verwaltungsdirektor/-innen
  • Ein/e Vertreter/-in des MWK (wird von diesem bestellt)
  • Geschäftsführer/-in des Studierendenwerkes
  • Vorsitzende/r des Personalrates des Studierendenwerkes Karlsruhe

Wer wählt die Mitglieder des Verwaltungsrats?
Die Mitglieder des Verwaltungsrats werden von der Vertretungsversammlung gewählt. Im Verwaltungsrat ist niemand Kraft Amtes, sondern nur aufgrund von Wahlen. Die studentischen Mitglieder der Vertretungsversammlung machen Wahlvorschläge für die studentischen Mitglieder des Verwaltungsrats. Die Voraussetzung, um für den Verwaltungsrat kandidieren zu können, ist lediglich die Immatrikulation an einer vom Studierendenwerk Karlsruhe betreuten Hochschule. Die Amtszeit der VertreterInnen der Studierenden beträgt ein Jahr, die der übrigen Mitglieder zwei Jahre. Sie beginnt jeweils am 15. Oktober.

Bitte informieren Sie bei Änderungen der Vertreter/-innen und Stellvertretungen schnellstmöglich unter gf@sw-ka.de.
Wer die Chance ergreifen und durch Mitwirkung in diesen Gremien aktiv die Arbeit des Studierendenwerks gestalten möchte, sollte ausreichend Zeit für die Aufgaben mitbringen und an den Sitzungen teilnehmen können.
Mitglieder und deren Stellvertreter/-innen des Verwaltungsrates des Studierendenwerks Karlsruhe für das Jahr 2023/24
gültig ab Sondersitzung Februar 2024 bis Sommersitzung 2024
Wahl der neuen studentischen Mitglieder (Amtszeit 15.10.2023 bis 14.10.2024) auf der Sitzung der Vertretungsversammlung am 04.05.2023, die Wahl der übrigen Mitglieder (Amtszeit 15.10.2022 bis 14.10.2024) auf der Sitzung der Vertretungsversammlung am 28.04.2022.

Vertreter der Leitungen von Hochschulen (3)

Vertreter/in
  • Prof. Alexander Wanner
    Vizepräsident für Lehre und akademische Angelegenheiten KIT
    Karlsruher Institut für Technologie
    stv. Vorsitzender bis 14.10.2024 (Wahl am 12.02.2024)
  • Prof. Dr.-Ing. Frank Artinger
    Rektor, Hochschule Karlsruhe
  • Prof. Dr. Ulrich Jautz
    Rektor, Hochschule Pforzheim

Stellvetreter/in
  • Rektor, Hochschule Pforzheim Prof. Hanno Weber
    Prorektor für Studium und Lehre Hochschule Pforzheim

Vertreter der Studierenden von Hochschulen (4)

Vertreter/in:
  • Adrian Keller
    Karlsruher Institut für Technologie
    Vorsitzender bis 14.10.2024 (Wahl am 12.02.2024)
  • Carolin Fischer-Galvéz
    Karlsruher Institut für Technologie
  • Johann Sebastian Wermter
    Hochschule Karlsruhe
  • Jens Hausdorf
    Duale Hochschule Baden-Württemberg Karlsruhe

Stellvertreter/in:
  • Jan Wohlfahrt
    Karlsruher Institut für Technologie
  • Duc Trung Tran
    Karlsruher Institut für Technologie
  • Paul Dahlheim
    Hochschule Karlsruhe
  • Ivo Dujmovic
    Karlsruher Institut für Technologie

Externe Sachverständige

  • Vertreter/in
  • Günther Früh
    Vorstandsmitglied a. D.
    Karlsruher Lebensversicherung AG
  • Andreas Hahn
    Vorstand
    Volksbank Stutensee-Weingarten eG
  • Daniel Fluhrer
    Bürgermeister
    Stadt Karlsruhe

Stellvertreter/in
  • Johannes Graf-Hauber
    Geschäftsführender Direktor
    Badisches Staatstheater Karlsruhe
  • Lutz Nehrhoff von Holderberg
    Geschäftsführer
    LightnTec GmbH
  • Gabriele Luczak-Schwarz
    Erste Bürgermeisterin
    Stadt Karlsruhe

Beratende Mitglieder

  • Mercedes Klein
    Referentin Referat 24, Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
  • Klas Kullmann
    Kanzler, Pädagogische Hochschule Karlsruhe
  • David Wolf
    Verwaltungsdirektor, Duale Hochschule Baden-Württemberg Karlsruhe
  • Michael Postert
    Geschäftsführer, Studierendenwerk Karlsruhe AöR
  • Eva Schmidt
    Personalratsvorsitzende, Studierendenwerk Karlsruhe AöR
Termine Verwaltungsrat
Nächste Termine:
  • Dienstag, 11.06.2024 um 14:00 Uhr
Kontakt Verwaltungsrat
Sie erreichen den Verwaltungsrat unter: VR-Vorsitz@sw-ka.de