Rückerstattung Studierendenwerksbeitrag

Bei Exmatrikulation oder Zulassung und Immatrikulation an einer anderen Hochschule erstatten wir dir den Studierendenwerksbeitrag zurück.
Hierzu musst du nur fristgerecht einen schriftlichen Antrag stellen und die entsprechenden Nachweise vorlegen. Die Beitragsrückerstattung regelt die jeweilige Beitragsordnung, die du hier einsehen kannst. Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag schickst du, bitte ausschließlich digital, per E-Mail an isc@sw-ka.de. Bitte beachte auch auf jeden Fall die weitergehenden Hinweise auf dem Antrag.

Wenn du weitere Fragen hast, helfen wir dir gerne! Einfach vorbeikommen, anrufen oder mailen.