Studierendenwerksbeitrag

Für die Immatrikulation wie für die Rückmeldung in einen Studiengang ist die Überweisung des Studierendenwerkbeitrages Voraussetzung. Studierenden kann diese Gebühr auf Antrag zurückerstattet werden.

Dieser Beitrag stellt keine "Studiengebühr" dar, sondern wird in voller Höhe an das Studierendenwerk abgeführt, um soziale und kulturelle Aufgaben zugunsten der Student/innen erfüllen zu können.

Die staatlichen Zuschüsse für die Arbeit der Studierendenwerke beschränken sich auf die Bereiche BAföG, Mensen und Kinderkrippen. Alle weiteren Leistungen werden über einen studierenden Solidarbeitrag sowie über eigene Einnahmen des Studierendenwerk finanziert. Die Höhe des Studierendenwerksbeitrags und seine Verwendung werden durch den Verwaltungsrat des Studierendenwerk, durch Hochschulvertreter und Studierende festgelegt.

Das Studierendenwerk Karlsruhe verwendet den Studierendenwerksbeitrag der Studierenden für die Bereitstellung von Mensen und Cafeterien und für die Wohnheimverwaltung und Zimmervermittlung. Karlsruher und Pforzheimer Studierende sind über uns im Studium haftpflichtversichert.

Zwei Psychotherapeutische Beratungsstellen geben kostenlose Hilfe. Studienabschluß- und Überbrückungsdarlehen werden in besonderen Notfällen gewährt. Tutorenprogramme für Studierende werden unterstützt. Studierende Kulturarbeit wird gefördert. Ein Kinderhaus und eine Kindertagesstätte bieten günstige Plätze für Studierende mit Kindern.

Und seit 1996 wird auch in Karlsruhe (mit gegenwärtig 17,50 EUR) und Pforzheim (mit gegenwärtig 17 EUR) ein StudiTicket für den öffentlichen Nahverkehr über den Studierendenwerksbeitrag ermöglicht.

Die Höhe des Studierendenwerksbeitrags ist an den verschiedenen Hochschulen unterschiedlich, abhängig davon, in welchem Umfang die genannten Leistungen vor Ort verfügbar sind.

Aktuell gelten folgende Beitragssätze pro Semester:

Beitragsordnung vom 31.01.2022
Beitragsordnung vom 18.01.2023
Beitragsordnung vom 14.02.2023 - gültig ab Wintersemester 2023/24