Studieren mit Kind - wie sieht da wohl mein Alltag aus?

Lernen und für das Kind da sein - eine Doppelbelastung!
Studierende Eltern stehen vor der Aufgabe, ihr Studium so zu planen und zu organisieren, dass es mit den familiären Verpflichtungen vereinbar ist. Dafür gibt es keinen allgemeinen Weg, sondern nur individuelle Lösungen, die der jeweiligen Situation entsprechen. Mit der richtigen Beratung und Planung lässt sich diese Herausforderung aber gut meistern.

Auf dieser Seite findest du allgemeine Informationen zu den wichtigsten organisatorischen Themen und eine Liste aller Anlaufstellen der Hochschulen in Karlsruhe und Pforzheim, die dir zu diesen und weiteren Themen detaillierte Auskünfte geben können.

BEURLAUBUNG
Du hast die Möglichkeit, dich vom Studium beurlauben zu lassen. Dies solltest du innerhalb der Rückmeldefrist für das folgende Semester beantragen. Urlaubssemester werden nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet.
Das Landeshochschulgesetz in der aktuell gültigen Fassung legt in § 61 Beurlaubung fest:
  • (1) Auf ihren Antrag können Studierende aus wichtigem Grund von der Verpflichtung zu einem ordnungsgemäßen Studium befreit werden (Beurlaubung). Die Zeit der Beurlaubung soll in der Regel zwei Semester nicht übersteigen.
  • (2) Beurlaubte Studierende sind unbeschadet des Absatzes 3 nicht berechtigt, Lehrveranstaltungen zu besuchen sowie Hochschuleinrichtungen, ausgenommen die Einrichtungen nach § 28, zu benutzen. Die Hochschulen regeln durch Satzung, ob und inwieweit beurlaubte Studierende an der Selbstverwaltung der Hochschule teilnehmen oder Prüfungsleistungen erbringen dürfen.
  • (3) Studierende können Schutzzeiten entsprechend § 3 Absatz 1, § 6 Absatz 1 des Mutterschutzgesetzes und Elternzeit entsprechend § 15 Absätze 1 bis 3 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes in Anspruch nehmen; hierfür sind sie auf Antrag zu beurlauben. Gleiches gilt für die Zeiten der Pflege einer oder eines nahen Angehörigen im Sinne von § 7 Absatz 3 des Pflegezeitgesetzes , die oder der pflegebedürftig im Sinne der §§ 14 und 15 des Elften Buches Sozialgesetzbuch ist. Nach Sätzen 1 und 2 beurlaubte Studierende sind berechtigt, an Lehrveranstaltungen teilzunehmen, Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen und Hochschuleinrichtungen zu nutzen. Zeiten nach den Sätzen 1 und 2 werden nicht auf die Beurlaubung nach Absatz 1 Satz 2 angerechnet.

Wie die Richtlinien an den einzelnen Hochschulen genau lauten, findest du unten auf dieser Seite unter Studienorganisation an den Hochschulen.
MUTTERSCHUTZ UND ELTERNZEIT
Für Schwangere und Eltern legt das Landeshochschulgesetz in § 32 Absatz 3 Folgendes fest: „Die Prüfungsordnungen müssen Schutzbestimmungen entsprechend dem Mutterschutzgesetz sowie den Fristen der gesetzlichen Bestimmungen über die Elternzeit vorsehen und deren Inanspruchnahme ermöglichen; sie müssen flexible Fristen ermöglichen, wenn Studierende Familienpflichten wahrzunehmen haben.“

Wie die Richtlinien an den einzelnen Hochschulen genau lauten, findest du unten auf dieser Seite unter Studienorganisation an den Hochschulen.
PRÜFUNGSFRISTEN
Alle Hochschulen haben Richtlinien zu erweiterten Prüfungsfristen, insbesondere für Studierende mit Kind(ern) veröffentlicht, üblicherweise in den Studien- und Prüfungsordnungen.

Wie die Richtlinien an den einzelnen Hochschulen genau lauten, findest du unten auf dieser Seite unter Studienorganisation an den Hochschulen.

Siehe hierzu auch die Abschnitte „Beurlaubung“ oder „Mutterschutz und Elternzeit“.
STUDIENBERATUNG
Beratung bei der Planung ihres Studiums erhalten werdende Mütter und Väter und studentische Eltern von den Gleichstellungsbeauftragten der Hochschulen.

Wie die Richtlinien an den einzelnen Hochschulen genau lauten, findest du unten auf dieser Seite unter Studienorganisation an den Hochschulen.
DUALE HOCHSCHULE BADEN-WÜRTTEMBERG
Beratung und Information zu:
  • verlängerten Prüfungsfristen
  • Beurlaubung (aufgrund des dualen Systems ist dies nur in Absprache mit den Ausbildungsunternehmen und meist nur für ein ganzes Jahr möglich)
  • Befreiung von der Anwesenheitspflicht

erhältst du bei deinem Studiengangsleiter und der Gleichstellungsbeauftragten per E-Mail an:
gleichstellung@dhbw-karlsruhe.de.
HOCHSCHULE KARLSRUHE - TECHNIK UND WIRTSCHAFT
Mutterschutz und Elternzeit
Die Hochschule Karlsruhe räumt Studierenden mit Kind verschiedene Erleichterungen für die Durchführung des Studiums ein. Die Regelungen sind in der Studien- und Prüfungsordnung Teil A ggf. in Ergänzung mit der Studien- und Prüfungsordnung Teil B des jeweiligen Studiengangs zu finden.

Studienberatung
Folgende Beratungsstellen sind dir bei der Organisation deines Studiums behilflich:
  • die Gleichstellungsbeauftragten, erreichbar über die E-Mail-Adresse gleichstellung@h-ka.de. Telefonnummern findest du auf der
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HOCHSCHULE PFORZHEIM - GESTALTUNG, TECHNIK, WIRTSCHAFT UND RECHT
Studienberatung
Folgende Stellen können dich bei deiner Studienorganisation unterstützen:
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  • Studierendensekretariat der Fakultät für Gestaltung, gstudsek@hs-pforzheim.de
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Studium in Elternzeit
Eine Zusammenstellung der wichtigsten Informationen erhältst du
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KIT
Zentrum für Information und Beratung (zib)

Das
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berät in allen Fragen des Studiums, der Studienplanung, der Studienfinanzierung sowie bei Studienproblemen und bietet Veranstaltungen (Workshops, Trainings- und Informationsveranstaltungen) zu verschiedenen Themen an. Das Zentrum ist die Kontakt-, Informations- und Beratungsstelle für Schülerinnen und Schüler, Eltern, Studierende und alle anderen an einer Hochschulausbildung Interessierten, die Antworten auf hochschulbezogene Fragen und Hilfe bei studienbezogenen Problemen suchen.
PÄDAGOGISCHE HOCHSCHULE KARLSRUHE
Mutterschutz und Elternzeit
Es gelten Schutzbestimmungen, die auch auf dem
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einsehbar sind.

Studienberatung und Studienorganisation
An der PH Karlsruhe ist die Gleichstellungsbeauftragte unter gleichstellungsbuero@ph-karlsruhe.de zu erreichen. Die Telefonnummer sowie die Sprechzeiten findest du auf unserer
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Das Studien-Service-Zentrum ist die zentrale Service-Einrichtung für Studierende und Studieninteressierte der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe, siehe
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