Welche Unterstützung kann ich als alleinerziehendes Elternteil erhalten?

Foto: pixelio.de Lisa Schwarz
Für alle, die ihr Kind vorübergehend oder dauerhaft während ihres Studiums alleine erziehen, haben wir hier hilfreiche Tipps zusammengestellt. Auch Adressen zu Ansprechpersonen, die dir weiterführende Fragen beantworten können, findest du hier.
Du kennst weitere Tipps und Anlaufstellen, die hier nicht aufgeführt sind, aber sehr hilfreich für andere alleinerziehende Elternteile wären? Dann schreibe uns. Wir nehmen sie sehr gerne auf!

VOR DER GEBURT
Solltest du bereits in der Schwangerschaft wissen, dass du nach der Geburt alleinerziehend sein wirst, beachte bitte Folgendes:
  • Bereits in der Schwangerschaft (sechs Wochen vor Geburt) ist der Vater der Kindesmutter gegenüber unterhaltspflichtig.
  • Die Vaterschaft kann bereits während der Schwangerschaft anerkannt werden. Dazu wende dich bei bestehendem Erstwohnsitz in Karlsruhe an die Sozial- und Jugendbehörde: Abteilung Beistandschaften, Vormundschaften, Pflegschaften und Unterhaltsvorschusskasse. Dorthin kannst du dich auch bei allen Fragen rund um Vaterschaft, Sorgerecht und Unterhalt wenden.
  • Außerdem kann Anspruch auf Mehrbedarf wegen Schwangerschaft bestehen. Ein Antrag kann bei Erstwohnsitz in Karlsruhe beim
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    Du verlässt nun die Webseite des Studierendenwerks Karlsruhe (sw-ka.de)

    Bitte beachte, dass du auf die externe Webseite https://www.jobcenter-stadt-karlsruhe.de/download/Antrag_Leistungen_bei_Schwangerschaft_und_Geburt.pdf weitergeleitet wirst, auf der deine personenbezogenen Daten anders verarbeitet werden als bei uns.

    Ehe du mit „Ja, weiter“ dieser Verarbeitung zustimmst, solltest du hier nachlesen, was bei der externen Webseite zum Datenschutz zu beachten ist.

    gestellt werden.

Weitere Informationen findest du auch unter: Schwangerenberatung

Eine Zusammenstellung wichtiger Beratungs- und Unterstützungsangebote für Alleinerziehende im Landkreis Karlsruhe findest du hier.
NACH DER GEBURT
Nach der Geburt kannst du unter Umständen Unterhalt vom jeweils anderen Elternteil erhalten. Die jeweilige Höhe kann nach der Düsseldorfer Tabelle abgeschätzt werden.

Bei Konflikten wegen des Unterhalts wende dich an deine Rechtsvertretung für Familienrecht. Bei geringem Einkommen erhältst du evtl. Beratungs- und Prozesskostenhilfe. Auch hierzu frage deine Rechtsvertretung oder gehe zum örtlichen Amtsgericht.

Die Abteilung Beistandschaft unterstützt ebenfalls bei Fragen zum Unterhalt.

Zahlt ein Elternteil keinen oder nicht ausreichenden Unterhalt, kannst du dich an die Unterhaltsvorschusskasse wenden. Zusätzlich kannst du beim Jobcenter einen Antrag auf Mehrbedarf wegen Alleinerziehung stellen.

Eine Zusammenstellung wichtiger Beratungs- und Unterstützungsangebote für Alleinerziehende zu folgenden Themen:
  • Schwangerschaft und Geburt
  • rechtliche Absicherung und finanzielle Unterstützung
  • Persön­li­che Probleme, familiäre Schwie­rig­kei­ten und Gewalt
  • Treffpunkte
  • Feri­en­an­ge­bote und Karlsruher Kinder-Pass
  • Beruf­li­che Orien­tie­rung und Quali­fi­zie­rung
  • Bewer­bun­gen
findest du im Landkreis Karlsruhe hier.