Ab 1. Januar 2021 gilt in Deutschland ein
gesetzlicher Mindestlohn von 9,50 Euro pro Stunde.
Bitte beachten Sie, dass wir im Sinne unserer Studierenden davon ausgehen, dass auch Aushilfstätigkeiten nicht niedriger bezahlt werden sollten. Wir behalten uns vor, Jobangebote unter 9,50 Euro abzulehnen.