Finanzierungsmöglichkeiten

BAFÖG FÜR GEFLÜCHTETE
Das BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) ist die staatliche Studienfinanzierung, sofern die für Lebensunterhalt und Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen:
Die Förderfähigkeit von Flüchtlingen hängt u. a. vom Aufenthaltsstatus (§ 8 BAföG – Staatsangehörigkeit 118) ab:
  • Asylberechtigte und international Schutzberechtigte (s. § 8, Abs. 2.1. BAföG), sowie Ausländerinnen und Ausländer mit einem der sonstigen in § 8, Abs. 2 Nr. 1 BAföG aufgeführten Aufenthaltstitel erhalten BAföG (ohne Wartezeit).
  • Bestimmte humanitär Aufenthaltsberechtigte und Personen mit einer Duldung (§ 8, Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 2a BAföG) erhalten BAföG, wenn bereits ein mindestens 15­monatiger rechtmäßiger, gestatteter oder geduldeter Aufenthalt im Bundesgebiet besteht.
  • Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Studienkollegs und Vorkursen (an Hochschulen) können Schüler­-BAföG (gem. AföGVorkHSV/auch VorkurseV genannt) erhalten, für die das BAföG-­Amt des Studierendenwerks (in Rheinland-­Pfalz: Hochschule) zuständig ist, wenn eine Immatrikulation an der Hochschule vorliegt.
  • Syrischen Studierenden, die sich spätestens seit 1. Februar 2013 mit einem Aufenthaltstitel zu Studienzwecken (§ 16, Abs. 1 AufenthG) in Deutschland aufhalten, wird auf Antrag ein Aufenthaltstitel nach § 23, Abs. 1 AufenthG erteilt (Einigung Bund/Länder; BMI/LMI­Erlass vom 22. März 2013). Voraussetzung: die Voraussetzungen des § 16, Abs. 1 AufenthG liegen bis auf die Sicherung des Lebensunterhalts vor; es besteht keine finanzielle staatliche oder private Unterstützung aus Syrien mehr; es besteht keine, bzw. eine nicht ausreichende deutsche Förderung; es besteht keine Möglichkeit zur Erwerbstätigkeit; es bestehen keine ausreichenden Finanzmittel zur Lebensunterhaltssicherung.
STIPENDIEN IN BADEN-WÜRTTEMBERG
Stipendienprogramm für Flüchtlinge aus Syrien:
Um das Potenzial studienbefähigter Syrerinnen und Syrer, die sich derzeit in Baden-Württemberg aufhalten, zu nutzen, hat das Wissenschaftsministerium ein Unterstützungsprogramm initiiert, das in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) durchgeführt wird. Stipendien wurden in zwei Ausschreibungsrunden im Rahmen des Baden-Württemberg-Programms zur Studienförderung von Flüchtlingen aus Syrien vergeben.

Hier findest du weitere Informationen dazu.