Jobbörse für Studierende

Ab 1. Januar 2024 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 12,41 Euro pro Stunde.

Bitte beachte, dass wir im Sinne unserer Studierenden davon ausgehen, dass auch Aushilfstätigkeiten nicht niedriger bezahlt werden sollten. Wir behalten uns vor, Jobangebote unter 12,41 Euro abzulehnen.

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Eintrag vom 28.03.2024
WerkstudentIn KI / Entwicklung / Programmieren (Ab sofort)
Als WerkstudentIn unternimmst du die prototypische Ausarbeitung kleinerer Features, baust Demonstratoren und unterstützt unsere Entwicklung!



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