Studieren mit Kind - wie sieht da wohl mein Alltag aus?

Das Landeshochschulgesetz in der aktuell gültigen Fassung legt in § 61 Beurlaubung fest:
- Auf ihren Antrag können Studierende aus wichtigem Grund von der Verpflichtung zu einem ordnungsgemäßen Studium befreit werden (Beurlaubung). Die Zeit der Beurlaubung soll in der Regel zwei Semester nicht übersteigen.
- Beurlaubte Studierende nehmen an der Selbstverwaltung der Hochschule nicht teil. Sie sind nicht berechtigt, Lehrveranstaltungen zu besuchen sowie Hochschuleinrichtungen, ausgenommen die Einrichtungen nach § 28 (Red.: Informationszentrum), zu benutzen.“
- Studierende können Schutzzeiten entsprechend
- § 3 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz – MuSchG),
- § 6 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz der erwerbstätigen Mutter in der Fassung der Bekannt-machung vom 20. Juni 2002 (BGBl. I S. 2318) in der jeweils geltenden Fassung
- und Elternzeit entsprechend § 15 Abs. 1 bis 3 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes vom 5. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2748) in der jeweils geltenden Fassungin Anspruch nehmen; hierfür sind sie auf Antrag zu beurlauben. Nach Satz 1 beurlaubte Studierende sind berechtigt, an Lehrveranstaltungen teilzunehmen, Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen und Hochschuleinrichtungen zu nutzen. Zeiten nach Satz 1 werden nicht auf die Beurlaubung nach Absatz 1 Satz 2 angerechnet.
- verlängerten Prüfungsfristen
- Beurlaubung (aufgrund des dualen Systems ist dies nur in Absprache mit den Ausbildungsunternehmen und meist nur für ein ganzes Jahr möglich)
- Befreiung von der Anwesenheitspflicht
erhältst du bei deinem Studiengangsleiter und der Gleichstellungsbeauftragten per E-Mail an:
gleichstellung@dhbw-karlsruhe.de.
Die Hochschule Karlsruhe räumt Studierenden mit Kind verschiedene Erleichterungen für die Durchführung des Studiums ein. Die Regelungen sind in der Studien- und Prüfungsordnung Teil A ggf. in Ergänzung mit der Studien- und Prüfungsordnung Teil B des jeweiligen Studiengangs zu finden.Studienberatung
Folgende Beratungsstellen sind dir bei der Organisation deines Studiums behilflich:
- die Gleichstellungsbeauftragten, erreichbar über die E-Mail-Adresse Gleichstellung@hs-karlsruhe.de. Telefonnummern findest du auf der Webseite der Gleichstellungsbeauftragten.
- das Service-Center Studium und Lehre (SCSL)
Folgende Stellen können dich bei deiner Studienorganisation unterstützen:
- StudiCenter
- Studierendensekretariat der Fakultät für Gestaltung, gstudsek@hs-pforzheim.de
- Fachstudienberatung / Student Services der Fakultät für Technik
- Student Services der Fakultät für Wirtschaft und Recht
Eine Zusammenstellung der wichtigen Informationen erhältst du hier.
Es gelten Schutzbestimmungen, die auch auf dem Merkblatt auf der Homepage der PH einsehbar sind.Studienberatung und Studienorganisation
An der PH Karlsruhe ist die Gleichstellungsbeauftragte unter gleichstellungsbuero@ph-karlsruhe.de zu erreichen. Die Telefonnummer sowie die Sprechzeiten findest du auf unserer Homepage.
Das Studien-Service-Zentrum ist die zentrale Service-Einrichtung für Studierende und Studieninteressierte der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe, siehe https://www.ph-karlsruhe.de/campus/serviceeinrichtungen/studien-service-zentrum