Jobbörse für Studierende

Ab 1. Januar 2024 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 12,41 Euro pro Stunde.

Bitte beachte, dass wir im Sinne unserer Studierenden davon ausgehen, dass auch Aushilfstätigkeiten nicht niedriger bezahlt werden sollten. Wir behalten uns vor, Jobangebote unter 12,41 Euro abzulehnen.

Mithilfe bei Vermessung im Aussendienst (Mini-Job)

Eintrag vom 01.02.2019
Stelle frei: Ab sofort
Bewerbung bis spätestens: 30.05.2024

Jobbeschreibung
Suche m/w/d, der/die/das - je nach Bedarf - kurzfristig (Vorlauf: 2-3 Werktage) für Tageseinsätze zur Verfügung steht und in Sachen Vermessung kein ganz unbeschriebenes Blatt mehr ist. Fertigung manueller Skizzen (mit Geodreieck ;-) und anschliessende Notation der mit einem Disto gemessenen Längen, in der Form, daß auch ein nicht an der Messung Beteiligter (Geometer) mithilfe dieser Skizzen einen brauchbaren Grundrissplan zustande bekommt, ohne alle paar Minuten telefonisch rückfragen zu müßen. (Externe Planerstellung, diese Problematik wird bei Erstellung der Skizzen gerne unterschätzt)
Bezahlung nach gemessenen Quadratmetern, jedoch mind. Mindestlohn, Sprit- und Übernachtungskosten (z.B. bei Mehrfamilienhäusern) werden übernommen.
Details zu den Abläufen in einem Gespräch unter Vorlage von Nachweisen über die fachlichen Kenntnisse. Erstkontakt bitte ausschliesslich via Email.
Vielen Dank.


Weitere Angaben:
Arbeitsort (Stadt): KA-Rüppurr, Blütenweg 5 ist Büroadresse
Arbeitszeit: nach Absprache
Vergütung: € 13.-/Std.