Jobbörse für Studierende

Ab 1. Januar 2024 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 12,41 Euro pro Stunde.

Bitte beachte, dass wir im Sinne unserer Studierenden davon ausgehen, dass auch Aushilfstätigkeiten nicht niedriger bezahlt werden sollten. Wir behalten uns vor, Jobangebote unter 12,41 Euro abzulehnen.

Individual-AssistentIn

Eintrag vom 30.03.2022
Stelle frei: Ab sofort

Jobbeschreibung
Bist du offen für Neues, spontan, ehrlich, tierlieb und verantwortungsbewusst und hilfst außerdem gerne
anderen Menschen? Dann könnte diese Stelle als Individual-AssistentIn auf Minijob-Basis genau das Richtige für dich sein.

Ich (Rollstuhlfahrerin, Baujahr 74) suche Leute, die mein bereits bestehendes Team ergänzen.

Was?
- Pflegerische Tätigkeiten (Erfahrung hilfreich, aber nicht nötig - wir fangen ohnehin bei null an)
- Haushaltsführung
- Alltagsbegleitung (lange Spaziergänge mit Hund, Konzertbesuche, Besuche bei Freunden, Kinobesuche und Filmabend, Schwimmengehen)

Sonstiges: Versorgung meiner kleinen süßen Katze und meines jungen großen aber sehr kuscheligen Hundes

Wie?
Gearbeitet wird in 12h-Schichten (Tag und oder Nacht) als Minijob oder Werkstudent

Gehalt?
Gezahlt wird der Pflegehelfer-Mindestlohn 15,25 €

Bei Interesse, melde dich bei
tinatauchnitz@gmx.de oder 01577 1703008

Weitere Angaben:
Arbeitsort (Stadt): Rheinstetten (Forchheim) mit guter S-Bahn Anbindung (S2)
Arbeitszeit: 12-Std-Schichten (Tag und oder Nacht). Der Dienstplan wird gemeinsam erstellt
Vergütung: Pflege-Mindestlohn (aktuell 15,25 €)