Jobbörse für Studierende

Ab 1. Januar 2024 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 12,41 Euro pro Stunde.

Bitte beachte, dass wir im Sinne unserer Studierenden davon ausgehen, dass auch Aushilfstätigkeiten nicht niedriger bezahlt werden sollten. Wir behalten uns vor, Jobangebote unter 12,41 Euro abzulehnen.

Persönliche Assistenz von Rollifahrerin gesucht!

Eintrag vom 15.04.2024
Stelle frei: Ab sofort

Jobbeschreibung
Wegen meiner Erkrankung (Multiple Sklerose) bin ich Rollstuhl-Fahrerin und benötige täglich Hilfe zur Bewältigung meines Alltags Die Assistenz kompensiert die Dinge, die ich durch meine Erkrankung nicht selbständig ausführen kann. Sie ist "Ersatz der Muskeln, aber nicht des Gehirns." Für größere pflegerische Tätigkeiten kommt mehrmals am Tag ein Pflegedienst. Aufgaben der Assistenz sind u.a.:
- Begleitung in meiner Freizeit, z.B. in die Stadt
- Gemeinsames Einkaufen
- Kochen und Essen reichen
- Versorgung meiner Wäsche
- Kleinere Pflegerische Tätigkeiten, z.B. Haare kämmen
- Bearbeitung meiner Post und Schreiben von Emails
- Begleitung zu meiner Arbeit als Englisch-Übersetzerin.

Manchmal sind es nur kleine Handreichungen, die meinen Alltag erleichtern.

Die Anstellung erfolgt über die AWO Karlsruhe gemeinnützige GmbH.

Weitere Angaben:
Arbeitsort (Stadt): Karlsruhe
Arbeitszeit: Minijob oder Midijob, flexibel nach Absprache
Vergütung: nach Tarif