Jobbörse für Studierende

Ab 1. Januar 2024 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 12,41 Euro pro Stunde.

Bitte beachte, dass wir im Sinne unserer Studierenden davon ausgehen, dass auch Aushilfstätigkeiten nicht niedriger bezahlt werden sollten. Wir behalten uns vor, Jobangebote unter 12,41 Euro abzulehnen.

Verkaufshilfe gesucht

Eintrag vom 21.04.2024
Stelle frei: Ab sofort

Informationen zum Unternehmen
Obst- und Gemüsestand

Jobbeschreibung
Einsatzzeiten:
samstags, 08 – 14 Uhr, Gutenbergplatz
oder
montags / mittwochs / freitags, 08 – 14 Uhr, Stephanplatz (hinter Postgalerie)


Weitere Angaben:
Arbeitsort (Stadt): Karlsruhe
Arbeitszeit: 6 h pro Woche
Vergütung: 12,50 EUR