Jobbörse für Studierende

Ab 1. Januar 2024 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 12,41 Euro pro Stunde.

Bitte beachte, dass wir im Sinne unserer Studierenden davon ausgehen, dass auch Aushilfstätigkeiten nicht niedriger bezahlt werden sollten. Wir behalten uns vor, Jobangebote unter 12,41 Euro abzulehnen.

Aushilfe für Bühnenumbau

Eintrag vom 25.04.2024
Stelle frei: Ab sofort

www.kammertheater-karlsruhe.de

Jobbeschreibung
Wir suchen (tat)kräftige Unterstützung für unseren Bühnenumbau. Das beinhaltet LKW ent- bzw. beladen + Hilfe beim Aufbau und Abbau.
Evtl. auch vergleichbare Arbeiten in unseren Lagern nach Absprache.
Voraussetzung sind körperliche Fitness und Bereitschaft zur Wochenend- und Nachtarbeit.


Weitere Angaben:
Arbeitsort (Stadt): Karlsruhe
Arbeitszeit: nach Vereinbarung
Vergütung: Stundenlohn 18,- €