Internationale Studierende mit Kind - ein besonderer Status!

Internationale Studierende haben in Deutschland in der Regel nur eingeschränkt Anspruch auf staatliche Unterstützung finanzieller Art. Je nachdem ob du EU- Ausländerin oder Ausländer bist oder nicht, ergeben sich für dich unterschiedliche Ansprüche auf sozialrechtliche Leistungen.
Da dieser Bereich sehr komplex ist und wir an dieser Stelle nicht auf deine individuelle Situation eingehen können, solltest du dich in jedem Fall bei den zuständigen Fachstellen über eventuelle Ansprüche deinerseits beraten lassen.

Erste Anlaufstellen bei den Hochschulen, wie auch weitere findest du hier.