Bafög und mehr für studierende Eltern?

Welche finanzielle Leistungen und Vergütungen dir und deiner Familie neben dem BAföG zustehen, erfährst du hier:

ELTERNGELD UND ERZIEHUNGSGELD
Elterngeld und Erziehungsgeld kannst du bei Wohnsitz in Baden-Württemberg bei der Landeskreditbank in Karlsruhe beantragen. Es wird für jedes Kind 12 Monate lang gezahlt. Allein erziehende Studentinnen erhalten das Elterngeld in der Regel (es gelten gewisse Voraussetzungen) 14 Monate lang, siehe: www.l-bank.de

Zur Berechnung des Elterngeldes (aus erzieltem Erwerbseinkommen) wird das individuelle Nettoeinkommen der/des Antragstellenden der letzten 12 Monate vor Beginn der 6 wöchigen Mutterschutzfrist vor der Geburt zugrunde gelegt. In der Regel errechnet sich die Höhe des Elterngeldes mit 65 – 67% aus diesem Nettolohn. Bei Niedrigverdienern/-verdienerinnen kann sich dieser Prozentsatz bis auf 99 % erhöhen. Das ist bei einem Gehalt von 416,70 € erreicht. Auch Partner haben Anspruch auf Elterngeld, wenn sie Elternzeit nehmen.

Achtung: Studierende aus dem Ausland haben generell keinen Anspruch auf Elterngeld, wenn ein Aufenthaltsstatus nur zum Zwecke des Studiums besteht (§16 AufentG).

Allgemeine Informationen zum Thema Elterngeld finden sich im Familienwegweiser.

Hinweis: Elterngeld wird als Einkommen auf ALG II angerechnet. Es sei denn, das Elterngeld ist errechnet auf der Basis von früherem Erwerbseinkommen.
ELTERNGELDPLUS
Mit dem ElterngeldPlus wird es künftig für Mütter und Väter einfacher, Elterngeldbezug und Teilzeitarbeit miteinander zu kombinieren. Außerdem kann die Elternzeit flexibler gestaltet werden. Die Regelungen zum ElterngeldPlus, zum Partnerschaftsbonus sowie zur flexibleren Elternzeit gelten für Eltern, deren Kinder ab 1. Juli 2015 geboren werden. Das Gesetz ist am 1. Januar 2015 in Kraft getreten.

Mütter und Väter können mit den Neuregelungen länger Elterngeld beziehen, wenn sie nach der Geburt eines Kindes Teilzeit arbeiten. Künftig ist es für diese Eltern möglich, das ElterngeldPlus doppelt so lange zu erhalten. Aus einem Elterngeldmonat werden so zwei ElterngeldPlus-Monate. Damit können Eltern ihr Elterngeldbudget besser ausschöpfen und sie haben die Möglichkeit, über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus die Bedürfnisse des Kindes mit den Anforderungen im Beruf zu verbinden.

Teilen sich Vater und Mutter die Betreuung ihres Kindes und arbeiten parallel für vier Monate zwischen 25 und 30 Wochenstunden, erhalten sie zudem den Partnerschaftsbonus in Form von jeweils vier zusätzlichen ElterngeldPlus-Monaten.

Weitere Informationen zum Thema ElterngeldPlus finden sich im Familienwegweiser, auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend oder der L-Bank.
MUTTERSCHAFTSGELD
Mutterschaftsgeld ist eine Lohnersatzleistung und wird abhängig vom Krankenversicherungsstatus gezahlt. Eine familienversicherte Studentin mit geringfügiger Beschäftigung kann Mutterschaftsgeld beim Bundesversicherungsamt in Bonn beantragen.

War die Studentin zwischen dem 10. und 4. Monat vor der Geburt für mindestens 12 Wochen selbst gesetzlich krankenversichert und ist einer (auch geringfügigen) Beschäftigung nachgegangen, kann sie Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse beantragen.

Achtung: Die Krankenkassen geben gelegentlich die Auskunft, dass Mutterschaftsgeld nur bei Anspruch auf Krankengeld gezahlt wird. Das ist nicht immer korrekt (§ 200, Abs. 1 RVO).
KINDERGELD
Ab 1. Januar 2021 erfolgt eine Erhöhung des Kindergeldes pro Kind um 15 Euro - Eltern erhalten dann für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 250 Euro.

Anspruch auf Kindergeld besteht grundsätzlich für alle Kinder ab der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres - in einigen Fällen auch darüber hinaus. Die Antragstellung und -bearbeitung für alle Kindergeldansprüche erfolgt über die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Die Familienkasse informiert dich an dieser Stelle ausführlich über alle grundsätzlichen Regelungen zum Thema „Kindergeld“.
KINDERZUSCHLAG
Ab 1. Januar 2021 steigt der monatliche Höchstbetrag des Kinderzuschlags auf 205 Euro pro Kind.

Einkommen der Eltern, das über ihren eigenen Bedarf hinausgeht, wird nur noch zu 45 Prozent, statt heute 50 Prozent, auf den Kinderzuschlag angerechnet. Durch diese Maßnahmen fällt keine Familie mehr aus dem Kinderzuschlag heraus, wenn die Eltern nur etwas mehr verdienen.

Mehr Informationen findest du hier.
MEHRLINGSGEBURTENPROGRAMM
Seit dem Jahr 2002 erhalten Eltern von Mehrlingen (ab Drillingen) einen einmaligen steuer- und pfändungsfreien Zuschuss des Landes Baden-Württemberg. Der Zuschuss ist unabhängig von der Höhe des Einkommens und ist innerhalb von 12 Monaten nach der Geburt der Kinder zu beantragen. Nähere Informationen unter: www.l-bank.de
BAFÖG
Der Kinderbetreuungszuschlag wird ab dem 1. August 2019 erhöht. Studierende Eltern, die mit ihren Kindern unter 14 Jahren in einem gemeinsamen Haushalt zusammenleben, erhalten dann 140,00 € im Monat. Treten bei der Kindererziehung Studienverzögerungen ein, ist über die Regelstudienzeit hinaus eine BAföG-Förderung möglich.

Ausführliche Informationen erhältst du direkt bei uns im Amt für Ausbildungsförderung oder hier:
BAföG in den Fällen von Schwangerschaft und Kindererziehung
DARLEHEN UND KURZFRISTENDARLEHEN
Ist das BAföG nicht rechtzeitig eingetroffen? Oder der Anspruch auf BAföG erloschen?
Kein Grund zur Panik. Für solche Notfälle bieten wir, das Studierendenwerk Karlsruhe, eine Unterstützung in Form von Kurzfrist- und Studienabschlussdarlehen. Weitere Informationen findest du hier.

Das Studierendenwerk Karlsruhe ist darüber hinaus Ansprechpartner für den KfW-Studienkredit zu sehr attraktiven Bedingungen.
ALG II, SOZIALGELD
Für Studierende gibt es zwar prinzipiell kein Arbeitslosengeld II, in bestimmten Ausnahmefällen (z.B. bei einer Beurlaubung wegen Schwangerschaft oder Kindererziehung) können jedoch Leistungen nach dem SGB II (ALG II) beansprucht werden.

Anspruch besteht allerdings auf schwangerschaftsbedingten Mehrbedarf (nach der 12. Schwangerschaftswoche) und einmalige Beihilfen (z.B. Erstausstattung für das Kind, Umstandskleidung). Ein Antrag kann bei Erstwohnsitz in Karlsruhe beim Jobcenter Stadt Karlsruhe gestellt werden.
Alleinerziehende können beim Jobcenter darüber hinaus einen Mehrbedarf für unabweisbaren, laufenden Bedarf beantragen.

Zudem hat das Kind Anspruch auf Sozialgeld (anteilige Mietkosten mit inbegriffen). Kindergeld und eventuell Kindesunterhalt/Unterhaltsvorschuss werden hier als Einkommen angerechnet.

Das Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie weiterer Gesetze vom 09. Dezember 2020 wurde am 14. Dezember 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat zum 1. Januar 2021 in Kraft.
BUNDESSTIFTUNG „MUTTER UND KIND“
In Schwangerschafts- und Erziehungszeiten stehen Studierenden spezielle finanzielle Hilfen zu. So kann jede Schwangere mit geringem Einkommen Gelder bei der Bundesstiftung „Mutter und Kind“ beantragen. Vor der Entbindung wird durch die Stiftung ein einmaliger Geldbetrag für die Erstausstattung des Kindes, die Weiterführung des Haushalts, die Wohnung und Einrichtung sowie die Betreuung des Kleinkindes ausgezahlt.

Der Antrag auf finanzielle Unterstützung ist während der Schwangerschaft bei einer anerkannten Schwangerschaftsberatungsstelle, z.B. bei
zu stellen. Die Zuschüsse werden nicht als Einkommen auf das Arbeitslosengeld II, die Sozialhilfe und andere Sozialleistungen angerechnet.

Weitere Informationen erhältst du hier:
LANDESSTIFTUNG FAMILIE IN NOT
Die baden-württembergische Landesstiftung "Familie in Not" hilft werdenden Müttern, Familien und Alleinerziehenden, die in eine Not- oder Konfliktsituation geraten sind und diese nicht aus eigenen Kräften bewältigen können. Die Leistung der Stiftung soll helfen, die wirtschaftliche und soziale Situation der Familie zu festigen.
Eine Antragstellung ist bei folgenden Organisationen möglich: pro familia, Gesundheitsamt, Diakonisches Werk, Sozialdienst katholischer Frauen.

Weitere Informationen findest du hier.
UNTERHALT / UNTERHALTSVORSCHUSS
Wenn du alleinerziehend bist, hat dein Kind Anspruch auf Unterhalt vom anderen Elternteil. Die jeweilige Höhe kann nach der „Düsseldorfer Tabelle“ berechnet werden. Das zuständige Jugendamt kann in besonderen Fällen mit Unterhaltsvorschuss in Vorleistung gehen. Im Falle von Konflikten mit Unterhalt kann dich das Jugendamt im Rahmen einer Beistandschaft unterstützen.

Unterhaltsvorschuss kann auch von allen EU-Bürger/-innen in Anspruch genommen werden, wenn das Kind seinen ständigen Aufenthalt in Deutschland hat, ebenso von Personen mit einer Niederlassungserlaubnis. Diese Regelung gilt nicht für Studierende mit einer Aufenhaltsgenehmigung nach § 16 AufenthG (Studierendenvisum).

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem Alter der Kinder und entspricht dem gesetzlichen Mindestunterhalt abzüglich des vollen Kindergeldes. Sie beträgt seit dem 1. Januar 2021 monatlich:
  • für Kinder von 0 bis 5 Jahren bis zu 174 Euro
  • für Kinder von 6 bis 11 Jahren bis zu 232 Euro
  • für Kinder von 12 bis 17 Jahren bis zu 309 Euro

Zuständig für die Leistungsgewährung ist die Unterhaltsvorschusskasse.

Weitere Informationen und Ansprechpartner/-innen findest du hier:
Stadt Karlsruhe
WOHNGELD / WOHNBERECHTIGUNGSSCHEIN
Ein Wohnberechtigungsschein berechtigt dazu eine öffentlich geförderte Wohnung (Sozialwohnung) zu beziehen. Wie viele andere einkommensschwache Gruppen auch, haben studierende Eltern das Recht, sich einen Wohnberechtigungsschein (WBS) mit Dringlichkeit ausstellen zu lassen. Voraussetzung dafür ist die Einhaltung der gesetzlichen Einkommensgrenze. Wichtig ist, dass die Personen ein regelmäßiges Einkommen haben, z. B. BAföG. Ist eine Person wohngeldberechtigt, bleibt sie während der Dauer des Mietverhältnisses nutzungsberechtigt unabhängig von der Entwicklung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse.

Studierende sind wohngeldberechtigt, wenn mindestens eine dem Haushalt angehörende Person nicht dem Grunde nach berechtigt ist Leistungen nach dem BAföG zu erhalten, z.B. das Kind von Studierenden. Um Wohngeld erhalten zu können, muss das Einkommen belegt werden. Als Einkommen zählen auch BAföG, Unterhalt, ein Studienkredit oder Kindergeld. Für die Berechnung ist das Einkommen aller Haushaltsangehörigen relevant. Informationen über den Anspruch auf Wohngeld und Wohnberechtigungsscheine erhältst du bei den zuständigen Bürgermeisterämtern oder dem Amt für Wohnungswesen.

Ab 2021 wird der Ausstoß von klimaschädlichem Kohlendioxid bepreist. Die Fachinformation des Paritätischen Gesamtverbandes kannst du hier einsehen.

Nähere Informationen auch unter: Wohnberechtigung und Wohngeld
ZUSCHUSS ZUM ELTERNBEITRAG
Für Kinder in Tages­ein­rich­tun­gen: Kinder­gär­ten, Krippen und Schüler­horte und zur Kinder­ta­gespflege.

Ob man einen Zuschuss erhält, richtet sich nach dem ­durch­schnitt­li­chen monat­li­chen Famili­enein­kom­men. Hierzu zählen vor allem:
  • Netto­ar­beits­lohn plus 1/6 des Weihnachts- und Urlaubs­gel­des Eltern­geld
  • Sozial­leis­tun­gen wie etwa Arbeits­lo­sen­un­ter­stüt­zung, Kran­ken­geld, Rente, Wohngeld, Kindergeld, Kinder­zu­schlag
  • Unterhalt oder Unter­halts­vor­schuss

Mehr Informationen findest du hier.
ZUSCHUSS ZUR ERGÄNZENDEN BETREUUNG
Eine Befreiung vom Entgelt kann unter Vorlage eines Nachwei­ses (­Karls­ru­her Kinderpass, Karlsruher Pass oder Bezug von Ar­beits­lo­sen­geld II) zum Folgemonat beim Schul- und Sport­am­t bzw. der zustän­di­gen Ortsver­wal­tun­gen formlos beantragt werden.

Mehr Informationen findest du hier.

KARLSRUHER PASS
Der Karlsruher Pass wird vom Jugendfreizeit- und Bildungswerk (jfbw) ausgegeben. Inhabende können u.a. 50% Ermäßigungen auf verschiedene Tickets im Karlsruher Verkehrsverbund, 50 % Rabatt auf den regulären Einzeleintrittpreis in verschiedenen Hallen- und Freibäder in der Region sowie 50% Rabatt auf die Bädersaisonkarte erhalten. Des Weiteren gibt es Ermäßigungen für Zoo und Museen.
KARLSRUHER KINDERPASS
Der Karlsruher Kinderpass soll Kindern aus einkommensschwachen Familien Freizeitaktivitäten ermöglichen und individuelle Begabungen fördern.
GOLDSTADT-PASS (PFORZHEIM)
Mit dem Goldstadt-Pass hast du die Möglichkeit, Leistungen der Stadt Pforzheim und einiger freier Träger zu ermäßigten Preisen in Anspruch zu nehmen, sofern die vermögensrechtlichen bzw. einkommensrechtlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
LANDESFAMILIENPASS
Mit dem Landesfamilienpass und der jährlich neuen Gutscheinkarte können Familien bis zu 22 Mal kostenlos oder zu einem ermäßigten Eintritt Schlösser, Gärten und Museen in ganz Baden-Württemberg besuchen.

Einen Landesfamilienpass können alle Familien bekommen, die mindestens drei Kinder haben. Alleinerziehende bekommen den Landesfamilienpass bereits mit einem Kind. Außerdem können den Landesfamilienpass Familien beantragen, die ein Kind mit einer schweren Behinderung haben. Familien mit mindestens einem Kind, die Hartz IV beziehen, Kinderzuschlag bekommen oder Familien mit mindestens einem Kind, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, können ebenfalls den Landesfamilienpass beantragen.

Karlsruhe
Den Landesfamilienpass und die dazugehörige Gutscheinkarte erhältst du auf Antrag bei der Sozial- und Jugendbehörde im Rathaus West, beim Stadtamt Durlach, sämtlichen Ortsverwaltungen sowie bei den Bürgerbüros Rathaus Marktplatz, Süd und Ost.

Pforzheim
Du kannst den Landesfamilienpass persönlich bei der Stadt Pforzheim beantragen oder per Internet mit dem entsprechenden Formular.
BEFREIUNG VON DER RUNDFUNKBEITRAGSPFLICHT
Seit Januar 2013 gilt für Bürgerinnen und Bürger der Rundfunkbeitrag. Pro Wohnung ist ein Beitrag zu zahlen – egal wie viele Menschen dort leben und welche Rundfunkgeräte sie haben. Wenn Sie ALG II oder BAföG beziehen, gibt es die Möglichkeit eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht zu beantragen. Der Antrag hierzu kann online ausgefüllt und ausgedruckt werden. Weitere Infos zu den Befreiungskriterien und zur Antragstellung erhältst du hier.
MENSA KIDS
Kostenloses Essen für Kinder von Studierenden:
Die Mensa-Kids-Karte berechtigt Kinder von Studierenden bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres kostenlos in den Mensen des Studentenwerks Karlsruhe zu essen. Eine Mensa-Kids-Karte können studierende Eltern in Karlsruhe und Pforzheim beim International Student Center in der Mensa am Adenauerring beantragen.

Mehr Informationen findest du hier.
WEITERE VERGÜNSTIGUNGEN
Karlsruhe
Eine Übersicht über die finanzielle Unterstützung und Förderung der Stadt Karlsruhe findest du hier.

Pforzheim
Eine Übersicht über die finanziellen Hilfen für Familien in Pforzheim findest du hier.