Wie ist die studentische Familie rechtlich aufgestellt?
MUTTERSCHUTZ / MUTTERSCHUTZGESETZ
Für Studentinnen gilt das Mutterschutzgesetz in abgewandelter Form, siehe Studienorganisation.
Bei einem Arbeitsverhältnis oder einem Praktikum mit gezahltem Entgelt muss die Person, die den Arbeitsplatz zur Verfügung stellt, das Mutterschutzgesetz anwenden. Nähere Auskünfte zum Mutterschutz hier.Mutterschaftsgeld ist eine Lohnersatzleistung und wird abhängig vom Krankenversicherungsstatus gezahlt. Eine familienversicherte Studentin mit geringfügiger Beschäftigung kann Mutterschaftsgeld beim Bundesversicherungsamt in Bonn beantragen (mutterschaftsgeld.de/).War die Studentin zwischen dem 10. und 4. Monat vor der Geburt für mindestens 12 Wochen selbst gesetzlich krankenversichert und ist einer (auch geringfügigen) Beschäftigung nachgegangen, kann sie Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse beantragen.Achtung: Die Krankenkassen geben gelegentlich die Auskunft, das Mutterschaftsgeld werde nur bei Anspruch auf Krankengeld gezahlt wird. Das ist nicht immer korrekt (§ 200, Abs. 1 RVO)
ELTERNGELD
ANTRAG AUF ELTERNZEIT BEI DER HOCHSCHULE
ANTRAG AUF ELTERNZEIT BEIM ARBEITGEBER
RECHTSBERATUNG DES STUDIERENDENWERK
- Ausländerrecht,
- Mietrecht,
- unterhaltsrechtliche Fragestellungen,
- sozialversicherungsrechtliche und sozialrechtliche Fragen, wie Krankenversicherung, Sozialhilfe, Wohngeld, Kindergeld, Erziehungsgeld, auch im Zusammenhang mit Behinderung, Schwangerschaften, Studieren mit Kind,
- allgemeines Hochschulrecht, insb. Ablegung von Hochschulprüfungen, Zweitwiederholungen,
- Wehr- und Zivildienstfragen, Einberufung,
- Rundfunkgebührenprobleme.