Wie ist die studentische Familie rechtlich aufgestellt?

Hier findest du Kontaktpersonen, die dir bei rechtlichen Fragen zur Seite stehen.

MUTTERSCHUTZ / MUTTERSCHUTZGESETZ
Vor der Geburt
Für Studentinnen gilt das Mutterschutzgesetz in abgewandelter Form, siehe Studienorganisation.
Bei einem Arbeitsverhältnis oder einem Praktikum mit gezahltem Entgelt muss die Person, die den Arbeitsplatz zur Verfügung stellt, das Mutterschutzgesetz anwenden. Nähere Auskünfte zum Mutterschutz hier.

Mutterschaftsgeld ist eine Lohnersatzleistung und wird abhängig vom Krankenversicherungsstatus gezahlt. Eine familienversicherte Studentin mit geringfügiger Beschäftigung kann Mutterschaftsgeld beim Bundesversicherungsamt in Bonn beantragen (mutterschaftsgeld.de/).

War die Studentin zwischen dem 10. und 4. Monat vor der Geburt für mindestens 12 Wochen selbst gesetzlich krankenversichert und ist einer (auch geringfügigen) Beschäftigung nachgegangen, kann sie Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse beantragen.

Achtung: Die Krankenkassen geben gelegentlich die Auskunft, das Mutterschaftsgeld werde nur bei Anspruch auf Krankengeld gezahlt wird. Das ist nicht immer korrekt (§ 200, Abs. 1 RVO)
ELTERNGELD
Elterngeld kannst du bei Wohnsitz in Baden-Württemberg bei der Landeskreditbank in Karlsruhe beantragen. Es wird für jedes Kind 12 Monate lang gezahlt. Alleinerziehende erhalten das Elterngeld in der Regel (es gelten gewisse Voraussetzungen) 14 Monate lang.

Zur Berechnung des Elterngeldes (aus erzieltem Erwerbseinkommen) wird das individuelle Nettoeinkommen der antragsstellenden Person der letzten 12 Monate vor Beginn der sechs wöchigen Mutterschutzfrist vor der Geburt zugrunde gelegt. In der Regel errechnet sich die Höhe des Elterngeldes mit 65 – 67% aus diesem Nettolohn. Bei Niedrigverdienern kann sich dieser Prozentsatz bis auf 99% erhöhen. Das ist bei einem Gehalt von 416,70 € erreicht.

Auch die Person, mit der man in einer Lebenspartnerschaft lebt, haben Anspruch auf Elterngeld, wenn sie Elternzeit nimmt. Allgemeine Informationen zum Thema Elterngeld findest du hier.

Hinweis: Elterngeld wird als Einkommen auf ALG II angerechnet. Es sei denn, das Elterngeld ist errechnet auf der Basis von früherem Erwerbseinkommen.
ANTRAG AUF ELTERNZEIT BEI DER HOCHSCHULE
ANTRAG AUF ELTERNZEIT BEIM ARBEITGEBER
Spätestens 7 Wochen bevor die Elternzeit beginnen soll, musst du deinen Arbeitgeber darüber informieren. Dazu ist eine schriftliche Erklärung nötig. Dauer und evtl. Aufteilung der Elternzeit zwischen beiden Eltern muss festgelegt werden. Teilzeitarbeit bis 30 Stunden in der Woche ist möglich.
RECHTSBERATUNG DES STUDIERENDENWERK
Die Rechtsberatung des Studierendenwerk bietet erste Auskunft bei Unsicherheit in den entsprechenden Rechtsgebieten und erklärt dir, welche Stellen du eventuell weiterhin ansprechen solltest. Aufgrund der langjährigen Tätigkeit steht ein großes Netz von Kooperations- und Ansprechpersonen zur Verfügung.

Die Beratungstätigkeit erstreckt sich insbesondere auf folgende studententypische Bereiche:
  • Ausländerrecht,
  • Mietrecht,
  • unterhaltsrechtliche Fragestellungen,
  • sozialversicherungsrechtliche und sozialrechtliche Fragen, wie Krankenversicherung, Sozialhilfe, Wohngeld, Kindergeld, Erziehungsgeld, auch im Zusammenhang mit Behinderung, Schwangerschaften, Studieren mit Kind,
  • allgemeines Hochschulrecht, insb. Ablegung von Hochschulprüfungen, Zweitwiederholungen,
  • Wehr- und Zivildienstfragen, Einberufung,
  • Rundfunkgebührenprobleme.